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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #116
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    Vor-Hölle
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    Okay, ihr habt mir wirklich sehr weitergeholfen!

    Ich fasse zusammen:
    - eine rein selbständige 100%-Tätigkeit als NA ohne weiteres Angestelltenverhältnis scheitert. V.a. daran, dass eine Scheinselbständigkeit vorliegen würde und sozialversicherungspflichtige Beiträge für den Auftraggeber anfallen würden (die keiner zu übernehmen bereit wäre).
    - Dann aber das Arbeitszeitgesetz greifen würde und eine flexible Verteilung der Dienste nach Belieben des NA nicht mehr möglich wären.
    - Empfehlenswert wäre eine Teilzeittätigkeit in der Klinik - um sich die Soz.versicherungsbeiträge zu sichern - und die freigewordene Zeit mit NAD zu füllen.
    - Zu viele Schichten am Stück sind unrealistisch.



  2. #117
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Das Arbeitszeitgesetz greift so oder so. Außer du fährst in McPomm.
    Notärzte sind nicht selbständig, auch mit 23c nicht. Sie sind nur sozialversicherungsbefreit.

    Ja, eine Teilzeittätigkeit in der Klinik (oder sonstwo) wäre eine Möglichkeit. nicht um sich die Sozialversicherungsbeiträge zu sichern, sondern um die Bedingungen des 23c zu erfüllen.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
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    Hamlet, Act I, Scene 3



  3. #118
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Wacken, es gibt unter 23c keine Clearingverfahren mehr. Daher bin ich erstmal freiberuflich, solange niemand was anderes feststellt. Hat nie jemand getan. Von daher bin ich Freiberufler. Punkt.



  4. #119
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Ja, oder so. Der Gesetzgeber hat ja explizit NICHT die Selbständigkeit oder auch einfach nur die Möglichkeit der Selbständigkeit mit reingenommen. Man hat sich mit der Frage gar nicht beschäftigt.
    Die DRV interessiert sich nicht mehr dafür, seit sie kein Geld mehr zu bekommen hat. Man kann ja nicht einmal feststellen lassen, dass die Bedingungen nach 23c erfüllt sind- das war ja gerade in der Anfangszeit, als die Auftraggeber vor den Verfahren Angst hatten, ganz lustig.
    Also sind wir Schrödingers Scheinselbständige.
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  5. #120
    Registrierter Benutzer
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    Hallo,

    super Beitrag in dem es viele sinnvolle Informationen gibt. Aber habe ich das richtig verstanden: Wenn ich jetzt über die Notarztbörse einen Dienst in einem anderen Bundesland annehme muss ich mich dafür bei der zuständigen Landesärztekammer anmelden und dann wieder abmelden?



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