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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #96
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    Hallo ihr Lieben,

    jetzt hätte ich auch eine Frage bzgl. NA-Tätigkeit/Scheinselbständigkeit:

    1. Ist es möglich, eine Kliniktätigkeit KOMPLETT aufzugeben, d.h. nicht mehr angestellt zu sein und ausschließlich als Notarzt tätig zu sein?
    Momentan bin ich viele andere Vollzeit in der Klinik tätig und fahre nebenberuflich in meiner Freizeit auf verschiedenen Rettungswachen Notarzt.
    - Haftpflicht liegt vor und Befreiung von der DRV für die Kliniktätigkeit auch.

    2. Ich stelle mir vor, mit mehreren Dienstblöcken im RD am Stück den selben oder etwas geringeren Bruttoerlös zu erzielen wie in der Klinik, bei bedeutend höherer Freizeit am Stück und v.a. weniger Stress (mal sehen..).

    Mir ist bewußt, dass ich dann natürlich Steuern, Rente, Krankenversicherung selbst bestreiten muss und die Summen auch verplanen/weglegen muss.

    Aber ist es rechtlich und seitens der DRV möglich??? Oder braucht man zwingend eine Angestelltentätigkeit nebenher?

    Danke für Eure Hilfe



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  2. #97
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Ad 1. Ja, das geht. Die DRV-Befreiung ist dann irrelevant.
    Aber bedenke, dass dann:
    - die Arbeitgeberbeiträge zu KV, Pflegeversicherung, ALG und RV fallen weg, du trägst alles alleine
    - die üblichen Haftpflichtversicherungen tragen "gelegentliche Notarztdienste" mit. In der Regel ca 40/Jahr. Dabei ist aber zu bedenken, dass als "Dienst" ein Block a 8h gilt, damit ist eine Vollzeittätigkeit nicht abgedeckt, das kostet deutlich mehr
    - Steuern im Nachhinein anfallen bzw. du zur Vorauszahlung veranlagt werden wirst.

    Falls du kein FA bist: keine Weiterbildung.

    2. Dienstblöcke am Stück sind abhängig davon, wo du fahren kannst/willst. Nach 24h ist oft Schluss, aber nicht überall. Die NAB lässt an ihren selbstbesetzten Standorten keine Dienste ohne Pausen nach 24h zu. Ist also dann gfgs etwas Jonglage.

    Mit rein freiberuflicher NA-Tätigkeit wird es schon recht viele Dienste geben müssen, um bei den Abzügen (nicht zu vergessen die wegfallenden Bezüge bei Urlaub oder Krankheit) auf dasselbe Geld wie in der Klinik zu bekommen, je nachdem, auf welcher gehaltsstufe du dich da aktuell befindest.
    Als Facharzt sind häufig Honorardienste in der Klinik deutlich attraktiver.



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  3. #98
    Registrierter Benutzer
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    Danke!

    Also ich bin Facharzt und überlege aus privaten, familiären Gründen meine Arbeitszeit in der Klinik von dem üblichen 50 Stunden-Trott pro Woche zu reduzieren.
    Entweder 50% Klinik und 50% Notarzt. Oder eben komplett "arbeitslos"/"anstellungslos" meine NA-Dienste selbst zu verteilen. Bei uns auf dem Land gibt es viele Kollegen, die teilweise 48-72h-Dienste am Stück ableisten oder manche sogar 1 Woche am Stück (allerdings als Selbstfahrer).
    Durch diese geballte Stundenzahl kommt brutto mehr raus als ich mit meinem Grundgehalt verdiene.
    Und ich hätte rechnerisch wesentlich mehr frei pro Monat, bei rechnerisch zwar mehr "gearbeiteten" Stunden, aber eben oft im Leerlauf auf der Wache. 96h am Stück würde ich mir erstmal zutrauen.
    Natürlich muss man die Abgaben einplanen, sodass netto am Ende sicher etwas weniger rauskommen wird, aber eben viel mehr Freizeit (theoretisch 1 Woche arbeiten, 3 Wochen frei! Oder halt 2 - 2 )

    Bleibt denn aber die Mitgliedschaft in der BÄV dann aber bestehen? Habe ich das richtig verstanden, dass die DRV-Befreiung nicht mehr notwendig ist? Denn die gilt doch nur für die jeweilige Tätigkeit, oder? und die Kliniktätigkeit würde ich ja aufgeben... ?


    P.S: ich habe mir mal die Mühe gemacht, meinen Stundenerlös BRUTTO aus der Notarzt-Tätigkeit auszurechnen, d.h. den Gesamterlös pro Jahr auf jede einzelne gefahrene Stunde, jeden Einsatz, jeden Patienten etc. auszurechnen. Und da kommt ziemlich genau die selbe Summe raus wie mit dem Brutto-Lohn pro gearbeitete Stunde in der Klinik...



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  4. #99
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Die DRV-Befreiungen sind für den NA-Dienst seit April 2017 nicht mehr erforderlich.
    Aaaaber (und das ist ein großes aber): Das setzt voraus, dass du entweder eine Praxis betreibst oder einer angestellten Tätigkeit mit mindestens 15h/Woche ausserhalb des Rettungsdienstes nachgehst. Ansonsten hast du bei Vermittlungen via NAB leider keine Chance.

    Ist nicht sinnvoll, aber vom Gesetzgeber so festgelegt worden.

    In der Ärztekammer bleibst du Mitglied, du bist ja weiter ärztlich tätig.

    Ansonsten: Ich hab aus ähnlichen Überlegungen einen Job gefunden, in dem ich nur 24h-Dienste mache, zum größten Teil als NA. Erlaubt mir aber weiterhin freiberuflich tätig zu sein bzw. Honorardienste auf ICU zu machen.

    Vorteil: FA-Gehalt mit allen Vorzügen eines angestellten Arztes.
    Gibt es nicht so oft, aber manchmal kann man sowas auch mit den Chefs oder Verwaltungen rausverhandeln, gerade, wenn die häufig mit externen arbeiten müssen.



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  5. #100
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    Hi!

    Danke nochmal.
    Mit BÄV meinte ich die Bayerische Ärzteversorgung, sorry, also das Versorgungswerk. Da möchte man ja natürlich Mitglied bleiben.

    Jetzt bin ich wieder verwirrt: 100% Notarzt OHNE angestellte Tätigkeit bedeutet also, dass ich wieder Mitglied in der DRV werden muss oder wie???
    Ich möchte nicht über die Notarztbörse vermittelt werden, sondern suche meine Einsätze an unseren Wachen via persönlichem Kontakt zu den Dienstplanmachern selbst, so wie bisher auch, nur eben in größerem Umfang als bislang.

    Ich habe überdies eine Schulungsfirma gegründet, über die ich mich selbst einstellen könnte, aber 15h/Woche wäre nicht realistisch momentan...



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