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Hallo leute,
Kann es sein das den ersten wartesemester nach erwerb der hochschulzugangsberechtingung nicht angerechnet wird???
Beispiel:
Claudia bewirbt sich zum Sommersemester 2017. Ihr Reifezeugnis ist datiert vom Juni 2011, so dass ihre Wartezeit 10 Halbjahre beträgt? Quelle: hochschulstart.de
Sie hat es im juni 2011 erwirbt, und konnte sich für die WS 2011 bewerben .Oder ? Also wieso wird nur 10 halbjahre anstatt 11 ??
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1. WS: WS 11/12
2. WS: SS 12
3. WS: WS 12/13
4. WS: SS 13
5. WS: WS 13/14
6. WS: SS 14
7. WS: WS 14/15
8. WS: SS 15
9. WS: WS 15/16
10. WS: SS 16
11. WS: WS 16/17
12. WS: SS 17
Sommersemester 17 ist also das 12. Wartesemester.
EDIT: Haha, sorry . Zählen sollte man können. Schreib mal hochschulstart.de. Das sollte dein 11. sein, vorausgesetzt, du hast nichts anderes studiert? Hast du die richtigen Daten angegeben?
Geändert von Sternchenhase (31.01.2017 um 09:38 Uhr)
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Sorry- habs korrigiert
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@sternchenhase : Danke für die antwort
schau mal hier:
https://zv.hochschulstart.de/index.php?id=hilfe920
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