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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Mitglied seit
    02.04.2016
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    Hallo,

    eine kurze Frage. Es heißt, dass man 90 Tage Pflegepraktikum machen muss und dass Wochenende mitgezählt werden. Bedeutet das, dass man während der Zeit des Pflegepraktikums keinen Tag frei hat, auch kein Wochenende? D.h. man muss 90 Tage auch tatsächlich gearbeitet haben oder muss der Vertrag auf 90 Tage lauten und ist inkl. freier Tage? Sprich effektiv muss man keine 90 Tage arbeiten um das 90 Tage Pflichtpraktikum zu absolvieren?

    Dann noch eine andere Frage, wie sind die Schichtzeiten (Früh- / Spätschicht) in der Regel in einem Krankenhaus?

    Danke vorab für die Antworten!



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  2. #2
    Registrierter Benutzer
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    Also, man muss insgesamt 90 Tage "angestellt" sein, allerdings zählen dort Wochenende und Feiertage mit rein, also man arbeitet im Endeffekt ungefähr 70 Tage und hat 20 Tage oder so frei (mal nach Gefühl geschätzt)...also man muss nicht 90 Tage arbeiten!! Kannst das Praktikum auch aufteilen, ein Teil muss aber mindestens 30 Tage lang sein. Bei mir geht die Frühschicht um 6.20 los und dann bis 14.20...die Übergabe für die Spätschicht ist 13.30 und die Schicht geht dann bis 21.30. Prinzipiell arbeitest du 5 Tage in der Woche und hast das Wochenende frei, aber kannst natürlich auch am Wochenende arbeiten, um mal Tage während der Woche freizubekommen.

    Liebe Grüße



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  3. #3
    Banned
    Mitglied seit
    02.04.2016
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    Danke Dir! Muss man im Praktikum auch Nachtschichten machen?
    Sofern man im April ein Praktikum macht zählen dann die Feiertage auch mit, d.h. man arbeitet noch weniger? Ich frage nur um das Kozept zu verstehen... An Feiertagen müssen doch Patienten auch beträut werden, haben Praktikanten da prinzipiell frei oder werden sie auch ganz normal eingesetzt?



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  4. #4
    straight outta hell
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    über den Berg.
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    Die Patientenbetreuung hängt ja nicht allein am Praktikanten. Die Pflege macht schließlich ganz normal ihren Dienst, machen die ja auch, wenn keine Pflegepraktikanten da sind.

    Je nach Station kann man das individuell absprechen, evtl. an einem Feiertag/Wochenendtag mitzuarbeiten und dafür einen anderen Tag frei zu machen aber grundsätzlich hast du als unbezahlter Praktikant die Wochenenden/Feiertage frei.
    Dasselbe gilt für Nachtdienste. Kann man bestimmt mal mitmachen wenn man Lust drauf hat aber ist sicher keine Pflicht.

    Auch wenn viele Krankenhäuser das aufgrund der dünnen Personaldecke anders sehen: du bist als Praktikant zusätzlich da, sollst was lernen und die Pflege in ihren Tätigkeiten begleiten und bisschen unterstützen. Und nicht nachts oder am Wochenende Löcher in der Dienstplanung stopfen und als volle Arbeitskraft mitarbeiten.



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  5. #5
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
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    5. WBJ Psychiatrie
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    Man arbeitet in den allermeisten Fällen einfach Mo-Fr. Bei 90 Tagen Praktikum also ca. 64 Arbeitstage. Die genauen Uhrzeiten der Dienste variieren je nach Krankenhaus/Station. In meinem ersten Krankenhaus war der Frühdienst 6.00-13.30 und der Spätdienst 13.00-20.30. An anderen Krankenhäusern/Stationen sind Früh- und Spätdienst bis zu 1h nach hinten verschoben. Ich hab dort auch eine Handvoll Nachtdienste gemacht (20.00-6.30), was ich recht interessant fand, aber das war (semi-)freiwillig. Du solltest dir im Regelfall keine Nacht- oder Wochenenddienste einreden lassen, sondern nur Mo-Fr früh oder spät. Es kann sinnvoll sein, sich da schon vor der "Bewerbung" zu informieren - damit man nicht bei einer Station landet, die ihre Praktikanten unnötig ausbeutet.



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