Das ganze was Du hier beschreibst, heisst auch Studienplatzklage oder Kapazitätsklage. Die Unis lassen es hier zu Verfahren kommen, da kannst Du sicher sein, Du kannst da überhaupt nichts mehr zurückziehen und trägst alles was an Kosten anfällt, sowohl Gerichtskosten als auch die Kosten des gegnerischen Anwaltes. Es ist auch nicht mehr so einfach das alles selbst zu organisieren, daher würde ich das immer mit Anwalt empfehlen. Die Kosten liegen bei mindestens 4000€, auch wenn es immer heisst es wäre weniger, aber wie gesagt, man bezahlt immer Verfahrenskosten+eigenen Anwalt+gegnerischer Anwalt. Hat die Klage Erfolg, heisst das noch lange nicht, dass man den Platz hat, dann werden z.B. die 50 zusätzlichen Plätze unter 500 Klägern oder mehr verlost.....
Ach ja, bekommst du den Platz durch eine einstweilige Verfügung, dann kann es durchaus sein, dass Du diesen innerhalb der nächsten 6 Mon. wieder verlierst, da die Uni´s gerne ein Paar Instanzen höher gehen, was Dich dann auch mehr kostet. Nur Studienplätze durch vergleiche sind sichere Studienplätze, die Du nicht verlieren kannst! Wie gesagt, aber ohne Anwalt ist es kaum zu schaffen, da die fristen schon eine grosse Hürde darstellen. für die 2. Instanz brauchst Du dann glaub ich eh einen Anwalt, aber da bin ich nicht sicher!