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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    gamo lefuzi nibe
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    In §11 der Approbationsordnung steht, aus welchen Gründen die Zulassung zu Prüfung versagt werden kann. Dort wird auch auf § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Bundesärzteordnung ("Die Approbation als Arzt ist auf Antrag zu erteilen, wenn der Antragsteller sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich seine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergibt"). D.h. das LPA kann bereits zum Zeitpunkt der Prüfung den Riegel vorschieben, wenn es denkt, dass der Prüfling die Approbation sowieso nicht bekommen würde.

    Die Frage ist am Ende, welches Verhalten "unwürdig" bzw. "unzuverlässig" ist und welches nicht. Ich denke, da hilft es nur, erstmal Widerspruch gegen die Nicht-Zulassung einzulegen und sich schnell einen geeigneten Anwalt zu suchen...



  2. #12
    the day after
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    Such dir nen wirklich guten, spezialisierten Anwalt!



  3. #13
    Registrierter Benutzer
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    Was kam denn raus, _mani_? Habe beim selben Prüfungsamt leider ein sehr ähnliches Problem und würde mich freuen wenn du dich meldest!



  4. #14
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von roxolana Beitrag anzeigen
    Die Frage ist am Ende, welches Verhalten "unwürdig" bzw. "unzuverlässig" ist und welches nicht. Ich denke, da hilft es nur, erstmal Widerspruch gegen die Nicht-Zulassung einzulegen und sich schnell einen geeigneten Anwalt zu suchen...
    Man steigt im alkoholisierten Zustand ins Auto, baut dabei einen Unfall und wird vorbestraft. Ihr seid hier im Thread alle angeblich sehr emphatisch, aber was wäre passiert, wenn beim Unfall ein euch nahestehender Mensch verletzt worden wäre?

    Egal aus welchen Gründen: Ich hoffe, dass Menschen, die im Straßenverkehr im alkoholisierten Zustand Unfälle bauen, niemals Ärzte werden und vor allem hoffe ich, dass ihr mit aller Härte unserer Gesetze bestraft werden.



  5. #15
    Gold Mitglied
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    Zitat Zitat von escitalopram Beitrag anzeigen
    Egal aus welchen Gründen: Ich hoffe, dass Menschen, die im Straßenverkehr im alkoholisierten Zustand Unfälle bauen, niemals Ärzte werden und vor allem hoffe ich, dass ihr mit aller Härte unserer Gesetze bestraft werden.
    Komm mal wieder runter, jeder macht mal Fehler. Wenn man dem Threadersteller glaubt und es sich um einen Einzelfall gehandelt hat, wäre es absolut überzogen, ihm deswegen seinen späteren Berufswunsch zu verbauen. Ich bin auch mit 19 einmal angetrunken Auto gefahren und danach nie wieder. Ich hab auch schonmal Drogen ausprobiert. Und deswegen bin ich jetzt in deinen Augen menschlich, moralisch oder sonst irgendwie nicht geeignet, Arzt zu sein?



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