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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo zusammen,

    ich bin mir nicht ganz sicher, aber habe ich es richtig verstanden, dass die Regelung mit der Wartezeit durch den Masterplan 2020 gefährdet sein könnte?

    Bin gerade sehr erschrocken darüber. Ich habe 2015 extra mein Psychologiestudium kurz vor´m Bachelorabschluss abgebrochen und bin sogar ins Ausland gezogen, um den Bachelor und Master in Psychologie abzuschließen und so Wartesemester sammeln zu können. Ich habe nun 7 Wartesemester und einen Abischnitt von 2,2. Ich würde gerne in Düsseldorf, Bochum oder Duisburg-Essen studieren und hoffe, dass ich so in 2,5 Jahren einen Platz bekomme. Aber dann könnte ich ja Pech haben, dass genau ab da der Masterplan greift und der Traum endgültig platzt!? Das wäre ja richtig mies, dann war der ganze Aufwand umsonst!

    Viele Grüße



  2. #2
    Registrierter Benutzer Avatar von Migole
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    Bisher ist nur (mehr oder weniger) beschlossen, dass ab dem WS 18/19 nur noch Bewerbungssemester als Wartesemester zählen. Alle WS davor zählen automatisch mit. Es ist allerdings auch aus anderen Gründen (z.b. Krankenversicherung) sinnvoll sich jedes Semester zu bewerben.

    Der Masterplan 2020 ist ja einsehbar. Und da da nichts zur Wartezeitquote steht ... außerdem: bis der umgesetzt wird fließt sowieso noch ein bisschen Wasser den Rhein runter



  3. #3
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    Vielen Dank für die Rückmeldung! Das klingt ja schon mal etwas beruhigend. Ich nehme mal an, dass der Masterplan ja dann 2020 umgesetzt werden soll!^^ Da hätte ich dann 13 Wartesemester. Es wäre ärgerlich, wenn dann doch irgendwas in die Richtung geändert werden würde und ich so kurz vor´m Ziel dann doch keinen Platz mehr bekommen würde!

    Andere Frage: Bei dir steht Bochum als Ort. Studierst du an der RUB? Wie gefällt es dir dort?



  4. #4
    Registrierter Benutzer Avatar von Migole
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    Ne, der heißt einfach nur so in einem Jahr sollen "konkrete Vorschläge zur Änderung der Approbationsordnung" vorgelegt werden. Also mal abwarten. Ich denke allerdings zu 99%, dass nicht einfach von heute auf morgen die Wartezeitquote abgeschafft wird. Sollte es zu Änderungen kommen wird es sicherlich Übergangs-/Ausgleichsregelungen geben.

    Ja, ich studiere an der RUB Also im Großen und Ganzen bin ich ziemlich zufrieden hier. Hast du denn konkrete Fragen zum Studium? Dann kann ich dir gerne später ausführlicher antworten (bin gerade am Handy).



  5. #5
    Graupappe
    Guest
    In den 80ern wurde die Wartezeit schon mal abgeschafft. Über 2 Jahre mit geringer werdenen Prozentwerten. Das ging sehr schnell.
    Man dachte damals,dass es so viel toller wäre zu losen,sodass niemand mehr nen Platz sicher hatte. Dieses System bestand 4 bis 6 Jahre bis man zur alten Wartezeit/Bewerbungssemesterzeit zurück gegangen ist, da sich die Bewerber beschwerten,dass sie lieber lange warten als gar keinen Platz haben.
    Lustigerweise ist da die Politik nicht von selbst drauf gekommen und deswegen hat dich der Kläger aus Gelsenkirchen selbst (ohne wirkliche Plannung) und vielen anderen gehörig ins Bein geschossen.
    Das VG Gelsenkirchen hat übrigens klar gesagt,dass 14 WS nicht! die Zulassung begründen. Deswegen wurde damals die Quote auch so schnell abgeschafft über den Zeitraum von 2 Jahren.


    Ich vermute,dass die Politik deswegen diesen Schritt gleich übergeht . Deswegen wäre das Psychologiestudium auch nicht schlecht gewesen,da in Zukunft am plausibelsten für die Politik ( und so steht es schon im Masterplan) wohl entweder Studienzeiten ( in bestimmten Fächern und Psych müsste dazu gehören ) mit Ausbildungszeiten gleichgesetzt werden oder eine Verrechnugn der WS mit der Abinote kommt.
    Sodass man mit 1,1 an manchen Unis nicht 7 Jahre warten muss.



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