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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,

    ich habe meine aktuelle Stelle zu Ende September gekündigt und werde ab Oktober eine neue Stelle antreten. Jetzt habe ich noch 9 Resturlaubstage und über 100 Überstunden.
    Nachdem ich nun beantragt habe mir meine Resturlaubstage zu genehmigen (ebenso die Überstunden als Freizeitausgleich), habe ich nun vom Chef die Rückmeldung erhalten, dass "betriebsbedingt" mir keine freien Tage erteilt werden können, sondern mir die Tage/Stunden ausgezahlt werden.
    Gibt es denn objektive Kriterien für "beetriebsbedingt"? Kann ich dagegen überhaupt nichts machen? Ich hätte schon gerne noch ein paar Tage frei bevor ich die neue Stelle antrete...? Sicherlich könnte ich arbeitsrechtlich klagen, aber dann wird auch mein Arbeitszeugnis dementsprechend ausfallen... Alternativ krankschreiben lassen? Welche "Diagnose" sollte mein Hausarzt wählen?

    Wie würdet ihr vorgehen? Hat jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht, und wie vorgegangen?

    Viele Grüße



  2. #2
    The Dark Enemy Avatar von morgoth
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    Zitat Zitat von rettesichwerkann Beitrag anzeigen
    Welche "Diagnose" sollte mein Hausarzt wählen?
    Vom schizophrenen Residuum mit schwersten Verhaltensauffälligkeiten würde ich persönlich ja abraten ... macht doch irgendwas mit Rücken oder so
    Wenn du nicht auf volle Konfrontation mit deinem Arbeitgeber gehen willst, hast du ja nicht so viele sinnvolle Optionen. Wahrscheinlich wär es doch am besten, wenn du einfach zur Arbeit gehst, bisschen Tschüss-Rundgänge machst und nachmittags früh nach Hause kommst...

    Edit: Wobei 9 Tage + 100 Stunden ja alles in allem einen ganzen Arbeitsmonat ausmachen ... Vielleicht findet ihr aufAugenhöhe ja irgendeinen Kompromiss, aber da muss dein Chef auch mitspielen.



  3. #3
    Administrator Avatar von Brutus
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    Unbedingt SCHRIFTLICH den Urlaub beantragen und vom Chef genehmigen / ablehnen lassen. Wenn Ablehnung, dann bitte ebenfalls SCHRIFTLICH die Zusage vom Chef UND Personalabteilung, dass alles ausbezahlt wird.
    Und dann bleibt ja immer noch der Gang zum Arzt...

    Eigentlich müsste Dir zumindest bis zum gesetzlichen Mindesturlaub der Resturlaub genehmigt werden. Das sind im Jahr 24 Tage. Und betriebsbedingt würde heißen, dass NIEMAND, nicht einmal der Chef noch Kapazitäten hätte, und nur Du alleine den Laden aufrecht halten würdest. Ich würde erstmal o.g. Maßnahmen ergreifen. Alles schriftlich geben lassen und dann in der Personalabteilung nachfragen. Denn die wollen i.d.R. nicht zahlen, sondern lieber abfeiern lassen.

    Aber hey, wenn sie denn doch lieber bezahlen wollen und Du auf den letzten Metern noch so abgewatscht wirst... Krank melden und sie zahlen außerdem noch Krankengeld.
    I'm a very stable genius!



  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Psychosoziale Belastungssituation (gibt´s glaube ich sogar als Z-irgendwas und nicht als F-)
    Wenn du das aus Gründen vermeiden willst, hast halt ne Gastroenteritis von nem Patienten eingefangen.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  5. #5
    Ldr DptoObviousResearch
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    Zitat Zitat von rettesichwerkann Beitrag anzeigen
    [...]
    Gibt es denn objektive Kriterien für "beetriebsbedingt"? Kann ich dagegen überhaupt nichts machen? Ich hätte schon gerne noch ein paar Tage frei bevor ich die neue Stelle antrete...? Sicherlich könnte ich arbeitsrechtlich klagen, aber dann wird auch mein Arbeitszeugnis dementsprechend ausfallen...[...]
    Hast Du ein Zwischenzeugnis oder eine sonstige positive Leistungsbewertung?
    Wenn ja, dann muss der Arbeitgeber beweisen(!), dass deine Leistung in der Zwischenzeit stark abgenommen hat und das wird er nicht können.
    Eine andere taktische Möglichkeit wäre es das Zeugnis in die Vergleichsgespräche aufzunehmen (am Besten noch mit Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung, denn der Zeugnisanspruch ist unvertretbar und kann damit durch Haft erzwungen werden).
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



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