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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,ich habe mich soeben angemeldet,bin also ein Neuling!
    Ich habe auch gleich eine Frage,die mich im Augenblick sehr beschäftigt.Vor einem Jahr habe ich die schriftliche Physikumsprüfung in Göttingen bestanden,zum Mündlichen habe ich mich krank gemeldet.Man kann den nicht gemachten Teil innerhalb eines Jahres nachholen,ich habe diese Frist nicht eingehalten und mich nun wieder krank gemeldet.Muss ich nunalles nochmal machen oder bestehtdie Möglichkeit nur das Mündliche im Januar zu wiederholen...es ist etwas utopisch,aber im Prüfungsamt habe ich bisher nur eine Dame gefragt,die sich doch tatsächlich nicht ganz sicher war,wie die Bedingungen im Augenblick sind.Ich danke schon im Voraus für ein paar Antworten



  2. #2
    Registrierter Benutzer Avatar von MedGarfield
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    Netto oder Brutto?
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    Hi,

    also wenn gesagt wird, daß du die innerhalb von einer Frist von einem Jahr machen kannst und diese Zeit nun verstrichen ist, würde ich davon ausgehen, daß du alles noch einmal machen mußt. Wobei ich das nicht genau weiß, sondern eben nur ein Tip ist. Anders könnte es vielleicht sein, wenn du denen erklären kannst, daß du wirklich das ganze Jahr durchgehend erkrankt warst und somit nix dafür konntest, daß das Jahr verstrichen ist. An deiner Stelle würde ich mal in Mainz direkt anrufen und dort nachfragen, wenn die es nicht wissen, wer sonst?

    Drück dir die Daumen.



  3. #3
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    Vielen Dank für die schnelle Antwort,ich denke auch,dass die gesamte Prüfung zu wiederholen ist,aber ich werde deinen Rat befolgen und weiter anrufen,sage selbstverst. Bescheid,wenn ich die richtige Antwort habe.CIAO



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