Hallo,

vielleicht weiß ja einer der erfahreneren Kollegen da mehr. Auf der Gerontopsychiatrie ist das Ansetzen o.g. Substanzgruppen jetzt nicht so selten und von der neuroleptischen Alternative wird in vielen Fällen bei deliranten Patienten Abstand genommen wegen der anticholinergen, potentiell delirtriggernden Wirkung.

Fast immer verordnen wir wenn es in diese Richtung läuft letztlich Zopiclon oder Zolpidem. Die Argumente, wie letztlich nicht abschließen geklärtes, möglicherweise geringeres Abhängigkeitspotential, wahrscheinlich geringere Muskelrelaxation sind mir soweit geläufig.

Meine Frage wäre, ob es letztlich auch eine Leitlinie o.ä. gibt, die sagt, dass man Z-Substanzen hier vornehmlich verordnen sollte? In der Leitlinie zur nichtorganischen Insomnie werden sie gleichberechtigt erwähnt ("[...] nicht länger als 4 Wochen nicht-Benzodiazepin-Hypnotika (Z-Substanzen wie z.B. Zolpidem, Zaleplon oder Zopliclon) sowie Benzodiazepine (z.B. Triazolam, Lormetazepam).")

Das würde das ganze am Ende des Tages zur Gefühlssache machen, ob ich bspw. einem Patienten Zopiclon oder Lormetazepam ansetze.

Oder gibt es hier irgendeine Verlautbarung, die sich diesbezüglich eindeutig für Zopiclon und Co. als 1st line ausspricht?

LG

SN