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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #66
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
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    Meines Wissens nach (ohne Gewähr, meine Elternzeit ist 5 Jahre her) zählt beim Elterngeld das Zuflussprinzip. Also es kommt darauf an, wann dir deine Urlaubstage ausbezahlt werden. Da ich davon ausgehe, dass sie dir erst nach Beendigung deines ersten Arbeitsverhältnis ausbezahlt werden und du zu diesem Zeitpunkt kein Elterngeld (mehr) beziehst, sollte es unschädlich sein, somit nicht angerechnet werden.
    Ich weiss nicht, wo du aktuell arbeitest, aber wenn das ein kleinerer Betrieb/Praxis etc ist, kann es auch sein, dass du den Urlaubsanspruch in Mutterschutz/BV erstmal durchkämpfen musst. So war es bei mir, das hat mehrere Monate gedauert bis der Chef das eingesehen hat, dass er wirklich im Unrecht ist.



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  2. #67
    Diamanten Mitglied
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    Arg verspätet: Vielen Dank für eure Antworten! Es ist letztlich so, wie ihr sagt, ich bekomme die Urlaubstage erst nach Ende der Elternzeit ausbezahlt und somit ist es nicht relevant.

    Jetzt habe ich aber ein anderes Problem, das aber auch damit zusammenhängt: ich habe nun Elternzeit bis Mitte November, ab 1. Dezember beginnt die neue Stelle. Ich wusste vom Sonderkündigungsrecht zum Ende der Elternzeit, aber ich dachte, ich kann dennoch regulär unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist zum 30.11. kündigen, was ich auch schriftlich getan habe, und dann meinen Resturlaub in der zweiten Novemberhälfte nehmen. Nun sagt aber die Personalabteilung, dass ich nur zum Ende der Elternzeit kündigen kann und das andere gesetzlich nicht möglich wäre.

    Ich habe folgende Passagen gefunden:

    https://www.arbeitsrechte.de/kuendig...er-elternzeit/

    https://familienportal.de/familienpo...ndigen--124814

    https://www.gloistein-partner.de/elt...es-zu-beachten

    Ich verstehe das so, dass dieses Kündigen zum Ende der Elternzeit nur ein zusätzliches Recht ist, aber ich dennoch auch zu Ende November, also rund 2 Wochen nach Ende der Elternzeit, kündigen kann. Oder bin ich zu doof?



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  3. #68
    Diamanten Mitglied
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    Nur zur Auflösung obigen Problems, falls es jemandem mal ähnlich ergehen sollte: Nachdem ich der Personalabteilung die obigen Links zugeschickt hatte, wurde meine Kündigung zu Ende November akzeptiert und ich kann die Zeit zwischen Elternzeitende und Ende November mit Resturlaub abgelten.



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  4. #69
    unsensibel Avatar von Lava
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    schon wieder woanders
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    Frage zur Berechnung des Elterngelds im ersten Lebensmonat. Wenn mein Mann für den ersten Lebensmonat auch Basiselterngeld beziehen will, das Kind aber Mitte des Kalendermonats geboren wird, dann hat er ja "leider" für den ersten Monat ein Einkommen, was aufs Elterngeld angerechnet wird. Sehe ich das richtig? Der Elterngeldrechner hat ihm für diesen Fall nämlich nur 618,25€ ausgerechnet, statt der vollen 1800€.
    "tja" - a German reaction to the apocalypse, Dawn of the Gods, nuclear war, an alien attack or no bread in the house Moami



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  5. #70
    agitiert Avatar von Arrhythmie
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    Zitat Zitat von Lava Beitrag anzeigen
    Frage zur Berechnung des Elterngelds im ersten Lebensmonat. Wenn mein Mann für den ersten Lebensmonat auch Basiselterngeld beziehen will, das Kind aber Mitte des Kalendermonats geboren wird, dann hat er ja "leider" für den ersten Monat ein Einkommen, was aufs Elterngeld angerechnet wird. Sehe ich das richtig? Der Elterngeldrechner hat ihm für diesen Fall nämlich nur 618,25€ ausgerechnet, statt der vollen 1800€.
    Jap.
    Das ist leider so. In dem Fall wäre dann für den ersten Monat evtl. Elterngeld Plus die sinnvollere Variante. Aber da müsst ihr mal schauen....
    "Sometimes I sit quietly and wonder why I am not in a mental asylum. Then I take a good look around at everyone and realize.... Maybe I already am."






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