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Zitat von
Feuerblick
Und nein, keine Vermutung. Selbst bei diversen Chefärzten große Augen erlebt, wenn man denen mal ein paar Regelungen in Sachen vertragsärztlicher Leistungen und Möglichkeiten erklärt hat...
Richtig, aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Davon abgesehen, daß die Feinheiten dieser Regelwerke auch den Vertragsärzten und im Einzelfall auch so manchem KV-ler nicht geläufig sind.
Vielleicht sollte man da doch mal ein wenig mehr sanktionieren. Dann ist statt Tumorkonferenz halt eine Grundschulung in Sachen Vertragsarztrecht angesagt (das der Chef ja als "Ermächtigter" ja auch unterzeichnet haben dürfte...)
Anyway, die Mehrzahl der hier Lesenden kann ja das nächste Mal bei so einem problematischen Patienten die Sache mit den nicht vorgesehenen Wunschleistungen wenigstens mal ansprechen (ein Hinweis auf geltende Gesetze ist aktuell in Deutschland noch nicht strafbar). Vielleicht macht der eine oder andere Kandidat dann einen Rückzieher, oder ist zumindest erst mal beschäftigt, sich eine bessere Begründung auszudenken
"An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"