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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    29.01.2018
    Beiträge
    1
    Liebe Community,

    ich mache gerade den ersten Monat meines Pflegepraktikums. Bis jetzt habe ich immer 5 Tage gearbeitet und hatte dann 2 Tage frei, so hatte mir die PDL das auch erklärt. Jetzt bin ich fast am Ende meines Monats und nun meint die Stationsleitung ich soll am WE arbeiten, aber bekomme dafür nicht unter der Woche frei, sondern arbeite dann neun Tage am Stück und danach ist mein Praktikum dann zuende. SIe hat das damit begründet, dass die ausgebildeten Pfleger auch 12 Tage arbeiten und dann 2 Tage frei haben. Wisst ihr wie das aussieht? Ich weiß, dass mir das Praktikum auch anerkannt wird, wenn ich die zwei Tage frei hätte. Ist das irgendwo festgelegt, dass man pro 7 Tage 2 Tage frei hat im KPP? Kann ich da Einspruch einlegen, oder muss ich die 9 Tage bis zum Schluss durcharbeiten?



  2. #2
    username checks out
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    389
    Eine universelle Regelung der Zeiten gibt es nicht. Wenn ich mich so mit meinen Kommilitonen unterhalte, wird das überall sehr unterschiedlich gehandhabt, teilweise auch in rechtlichen Grauzonen. Länger als 7 Tage durchzuarbeiten ist im KPP nicht weiter ungewöhnlich.

    Aber: Du bist trotzdem nicht der kurzfristig verfügbare Sklave deiner Station (und sowieso kein Lückenfüller für examiniertes Personal). Daher würde ich mich direkt an die PDL wenden und die Situation schildern. Erinnere sie daran, dass dir vorab andere Zeiten kommuniziert wurden, du hast das freie Wochenende anders verplant, fertig.

    Die PDL-Leute, die ich bisher kennenlernen durfte, waren Praktikanten wohlgesonnen und keine Unmenschen. Insofern drücke ich dir die Daumen, dass ihr eine Lösung findet.



  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    16.362
    Die examinierten gleichen das aber in der Regel auch andweitig aus- z.B. durch kürzere Schichten. Es ist vor allem unter aller Sau, JETZT damit zu kommen.
    Lass dich von der Stationsleitung nicht einschüchtern und klär das mit der PDL.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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