Wäre es nicht einfacher das halbe Jahr noch durchziehen und dann den FA Innere zu machen? Auch hinsichtlich einer Praxis ?
Zum Thema Rückzahlungsforderun gabs neulich schon ne Diskussion, vielleicht hilft die Forensuche.
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Hallo zusammen!
Ich hab nach 4,5 Jahren die Nase voll von der Klinik und überlege, ein gutes Angebot in einer Praxis anzunehmen. Ursprünglich war mein Ziel der FA für innere. Aber ich denke, es wird nun der FA für innere und allgemeinmedizin werden.
Das was mich allerdings immer umtreibt, ist die Klausel bezüglich der rückzahlungsverpflichtung, wenn der FA -aus welchen Gründen auch immer-nicht abgeschossen wird.
Daher meine frage:kennt ihr Fälle, wo die Förderung zurückgezahlt werden musste?
Und mit was kann man bei steuerklasse 1 rechnen als nettobetrag, bei einer förderungssumme von 4800 Euro?
Danke euch!
Wäre es nicht einfacher das halbe Jahr noch durchziehen und dann den FA Innere zu machen? Auch hinsichtlich einer Praxis ?
Zum Thema Rückzahlungsforderun gabs neulich schon ne Diskussion, vielleicht hilft die Forensuche.
Geändert von Coxy-Baby (04.02.2018 um 17:23 Uhr)
Prinzipiell ja, aber die 24 Stunden Dienste nehmen überhand und ich kann das gesundheitlich nicht mehr.
Ich hab gesucht aber keine verlässlichen Aussagen gefunden. Hm.
Achso- es gibt keinen Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin. Das war mal in Planung wurde aber nicht eingeführt.
Und wenn du den Rest der Facharztausbildung in einer internistischen Praxis absolvierst?
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3
Ja das ist ja mein Plan!😏