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Die Zeit gilt nach meinem Wissensstand ab Facharztanerkennung. ( Siehe oben- Stichwort „Mindestanforderungen“). Es sei denn du die Fa-Prüfung wird durch die LÄK ( oder Corona) verzögert. Wenn du einen Vorab-Bescheid der LÄK hast, gilt das natürlich. Einzelfall-Entscheidungen sind immer möglich. Das entscheidet dann die LÄK . Nicht der Weiterbilder und auch keine Fachgesellschaft.
Erkundige dich bei deiner Ärztekammer: Sachbearbeitung bzw. Rechtsabteilung.