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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #31
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    Man kann auch ohne Facharzt gerichtliche Gutachten schreiben. Meist sind dies Betreuungsgutachten. Die Richter vom Amtsgericht schreiben einen direkt an, man schreibt sein Gutachten, Rechnung dann ans Gericht. Geht ohne Supervision.



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  2. #32
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Kr?te Beitrag anzeigen
    Man kann auch ohne Facharzt gerichtliche Gutachten schreiben. Meist sind dies Betreuungsgutachten. Die Richter vom Amtsgericht schreiben einen direkt an, man schreibt sein Gutachten, Rechnung dann ans Gericht. Geht ohne Supervision.
    Interessant. Sollte das so sein, halte ich es nicht für sinnvoll.
    Als gegnerischer Anwalt würde ich so ein Gutachten sofort anfechten und eine fachärztliche Stellungnahme anfordern. Auch aus Sicht des ausführenden Arztes halte ich das nicht für sinnvoll. Ich würde behaupten ohne Facharzt fehlt einem die notwendige Erfahrung. An dieser Stelle würde mich interessieren, inwieweit durch ein Gutachten Haftungsrisiken entstehen...



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  3. #33
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    Ich spreche hier von Betreuungsgutachten, meist geht es um demente oder halt um Menschen, welche selber eine gesetzliche Betreuung wünschen. Ich denke, wenn man jahrelang in einer Psychiatrie gearbeitet hat, könnte man schon die nötige Erfahrung mitbringen, um zu beurteilen, um welche Art der Erkrankung es sich handelt, was der Betroffene aufgrund dieser Erkrankung nicht mehr alleine schafft, ob es zu erwarten ist, dass sich der gesundheitliche Zustand ändern wird (und evtl. wann) und ob der Betroffene Einwilligungsfähig ist (und wenn ja/nein: warum).



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  4. #34
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    Meinst Du die schreiben die Klinik direkt an? Oder wie genau kommt man konkret an solche Aufträge? Danke sehr!



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  5. #35
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    Die Gerichte schreiben die Kliniken direkt an. Als Psychiater (da ist ja mindestens einmal am Tag ein Richter auf den Stationen und befragt zu den Betroffenen) kennt man irgendwann die einzelnen Richter. Wenn man dann Interesse an Gutachten bekundigt und dies auch noch mit dem OA/CA bespricht, bekommt man den Auftrag. Allerdings stellt da dann die Klinik die Rechnung und man selber bekommt nur nen Teil der Vergütung. In der niedergelassenen Praxis läuft es anders. Du Auftrag, du Rechnung.
    Andere Möglichkeit: du schreibst einen selbständigen Gutachter an und fragst, ob du Gutachten unter Supervision schreiben kannst. Man sezt einen Vertrag auf (Verhandlungsbasis), schreibst unter ihm die Gutachten. Muss allerdings mit dem Hauptarbeitgeber abgesprochen sein. Aber lohnt sich im Besten Fall SEHR



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