teaser bild
Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 5 von 8
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Per aspera ad astra Avatar von SkYSkYSkY
    Registriert seit
    25.11.2006
    Ort
    Im Land zwischen Wald und Meer :-)
    Semester:
    feddich
    Beiträge
    228
    Hallo liebe Notärzte,

    ich habe mal eine Frage bzgl. der Abrechnung einer Leichenschau im Notarztdienst.

    Ich fahre zur Zeit meine begleiteten Fahrten für den Notarzt. Heute habe ich bei einem Einsatz bei einem Suizidenten die Leichenschau zusammen mit der Kripo gemacht. Also nicht nur die Todesfeststellung sondern die richtige Leichenschau.

    Die notärztliche Kollegin sagte mir im Anschluss, ich sei verpflichtet dazu eine Rechnung an den Bestatter zu schreiben. Näheres konnte sie mir dazu aber auch nicht sagen.

    Eine kurze Google Recherche ergab, dass man wohl nach GOÄ Ziffer 100 abrechnen kann. Schreibe ich dann jetzt einfach eine Rechnung über 51 Euro (3,5 facher Satz weil Leiche im Wald)? Wer ist der Adressat? Die Namen der Angehörigen sind mir nicht bekannt.

    Wie macht ihr das?

    Danke für eure Antworten!
    Verbringe nicht die Zeit mit der Suche nach einem Hindernis. Vielleicht ist keines da...
    Franz Kafka (1883 - 1924)



  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Registriert seit
    24.01.2009
    Semester:
    Bauschamane
    Beiträge
    16.362
    Ich kenn das so, dass man das an den Bestatter schickt. Der schickt normalerweise der Familie eine Gesamtrechnung.
    Auf vielen NEF-Wachen gibt es entsprechende Vordrucke.
    51€ kommt hin.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  3. #3
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
    Registriert seit
    04.04.2002
    Semester:
    OA
    Beiträge
    10.912
    Korrekt. Zuständigen Bestatter ggfs über das Standesamt erfragen, Rechnung (wichtig) an die Angehörigen - über das Bestattungsunternehmen - adressieren. 3,5facher Satz nach GOÄ. KEINE anderen Ziffern wie "körperliche Untersuchung" etc um den Betrag zu erhöhen, die Ziffer 100 schliesst die Leichenschau vollständig mit allen Leistungen ein.
    Und das ganze bei der Steuer nicht vergessen.



  4. #4
    Per aspera ad astra Avatar von SkYSkYSkY
    Registriert seit
    25.11.2006
    Ort
    Im Land zwischen Wald und Meer :-)
    Semester:
    feddich
    Beiträge
    228
    Alles klar danke! Genau so hab ich es gemacht. Wie muss ich das bei der Steuer angeben? Als selbstständige Einnahmen? Hab bisher immer nur als Angestellter versteuert.
    Verbringe nicht die Zeit mit der Suche nach einem Hindernis. Vielleicht ist keines da...
    Franz Kafka (1883 - 1924)



  5. #5
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
    Registriert seit
    04.04.2002
    Semester:
    OA
    Beiträge
    10.912
    Genau, in Anlage S.



Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook