Hat hier irgendwer was von Rezeptpflicht gesagt?
@Minoo: Die Bittermandel selbst ist kein Rezepturarzneimittel, sondern das Amygdalin darin. Das und Zubereitungen, welche den Stoff enthalten, dürftest du gem. Paragraph 5 AMG nicht abgeben, weil es von der AMK als bedenklich eingestuft wurde. Guckst du hier: http://www.akdae.de/Arzneimittelsich...zneimittel.pdf
Die Bittermandeln selbst sind nur im unbehandelten Zustand gefährlich. So isst die aber keiner, weil sie - kannste dir sicher denken - da zu bitter sind und schei*e schmecken. Dass sich jemand mit reinen Bittermandeln selbst vergiftet, wirst du also in der Praxis kaum erleben. Bevor es kritisch wird, hören die Leute von selbst auf. Wenn die Mandeln dann erhitzt werden, verflüchtigt sich ein Großteil des Amygdalins und die ganze Sache wird wieder ungefährlich. Kannst die Dinger also ruhig abgeben.