Zitat von
davo
Theoretisch könnte ich mir schon vorstellen, dass solche Formfehler ausreichen könnten. Formfehler sind wahrscheinlich viel eher erfolgversprechend als inhaltliche Fragen, da sich kaum ein Richter anmaßen wird, zu beurteilen, ob du inhaltlich gut genug warst oder nicht.
Aber die erste Frage ist ja schonmal, wie du überhaupt belegen willst, dass es so war, wie du sagst. Und vielleicht waren die Notizen ja eher kurz, aber das Prüfungsprotokoll trotzdem von einer üblichen Länge. Außerdem ist es ja keine offizielle Anforderung, dass die Zeit gestoppt werden muss, sondern nur, dass die Zeit mindestens 45 und höchstens 60 Minuten je Prüfling betragen muss. Usw.
Kackbratze hat sicher Recht, dass dir da nur ein Anwalt mit Erfahrung im Hochschulprüfungsrecht bzw. der Prüfungsanfechtung weiterhelfen kann, da der viel mehr Erfahrung mit dieser Fragestellung haben wird als jeder von uns.