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  1. #1
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    Hellü ihr Lieben,
    Habe ich durch nicht bestehen der Anatomie-Prüfung ( mit einem Punkt) meinen Prüfungsanspruch an der Uni verloren.

    Nun bin ich aber Teilstudentin und mir wurde entgegnet, dementsprechend bin ich mir unschlüssig darüber, in wie fern ich überhaupt die Möglichkeit hätte den Schein in einem anderen Bundesland zu machen, geschweige denn über einen Quereinstieg ins Ausland zu gelangen.

    Ich hab nun bisher einige Scheine und habe die Befürchtung, dass mir nix anderes übrig bleibt als ein 1Fs an einer Privatuni.

    Ein Härtefallantrag ist bereits zu spät, da dieser in der Studienordnung vor dem letzten Prüfungsversuch gestellt werden muss.

    Hätte jemand nen Pro Tip für mich?

    Ich denke jetzt wären potentielle Anlaufstellen:

    -Privatuni
    -modellstudiengang
    -Anwalt

    Dankeschön im Vorfeld



  2. #2
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    So wie ich das sehe
    -Widerspruch einreichen gegen das Prüfungsergebnis und gegen das Nichtbestehen, man muss gucken, an wen der Widerspruch zu richten ist, schau nach “Widerspruchsbelehrung” bei den Unterlagen.
    -Falls du exmatruliert wirst, auch hier Widerspruch einreichen
    -Akteneinsicht/Klausureinsicht beantragen. Schau am besten bei DocDocs nach, um welche Frage es wahrscheinlich bei dir geht, und welche Antwort deiner Meinung nach richtiger ist, als die Musterantwort.
    Zähle auf jeden Fall auch die Punkte zusammen, d.h. überprüfe die korrekte Addition der Punkte
    -Versuche, Argumente zu finden, mehrere richtige Antwortmoeglichkeiten, Frage unklar formuliert, zu viele haben die Frage falsch beantwortet, zu viele haben die Klausur nicht bestanden
    -Dies in deinem Widerspruch anführen
    -Wenn die Uni den Widerspruch ablehnt, Klage einreichen
    -Zu gutem(!) Anwalt gehen, Klage einreichen, Antrag auf einstweilige Anordnung/Verfügung, dass du weiterstudieren kannst, bis das Verfahren endgültig entschieden ist
    Es kommt dann zu einem ‘Vorverfahren’. Du kannst gegen dieses Berufung einlegen, später zum eigentlich Verfahren, auch hier kannst du Berufung einlegen.
    Du kannst mit etwas Glück, selbst wenn du verlieren solltest, die Zeit in die Länge ziehen und weiterstudieren und Scheine sammeln.
    Allerdings wäre die Frage, falls du nicht gewinnst, ob und wie man die Scheine verwenden kann, d.h. wo an einer ausländischen Uni anerkannt sind.
    Da kenne ich mich nicht so aus, aber es scheint ausländische Unis in Deutschland zu geben.
    Rumänien hat Tradition und ist vergleichsweise günstig.



  3. #3
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    Ich würde dennoch einen Härtefallantrag stellen.
    Vielleicht warst du am Tag der Prüfung ja nicht gesund.



  4. #4
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    Zitat Zitat von Elosiusm Beitrag anzeigen
    Hellü ihr Lieben,
    Habe ich durch nicht bestehen der Anatomie-Prüfung ( mit einem Punkt) meinen Prüfungsanspruch an der Uni verloren.

    Nun bin ich aber Teilstudentin und mir wurde entgegnet, dementsprechend bin ich mir unschlüssig darüber, in wie fern ich überhaupt die Möglichkeit hätte den Schein in einem anderen Bundesland zu machen, geschweige denn über einen Quereinstieg ins Ausland zu gelangen.

    Ich hab nun bisher einige Scheine und habe die Befürchtung, dass mir nix anderes übrig bleibt als ein 1Fs an einer Privatuni.

    Ein Härtefallantrag ist bereits zu spät, da dieser in der Studienordnung vor dem letzten Prüfungsversuch gestellt werden muss.

    Hätte jemand nen Pro Tip für mich?

    Ich denke jetzt wären potentielle Anlaufstellen:

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    -Anwalt

    Dankeschön im Vorfeld
    Bist du Göttinger--Teilstudienplatz-Studentin? Die Uni ist wirklich nicht ohne. Die sind häufig nicht so studentenfreundlich. Ich würde da auch einen Härtefall stellen und mir einen Rechtsanwalt für Hochschulrecht und Prüfüngsrecht nehmen.



  5. #5
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    Hey, ja genau. alles klar, danke dir. da hast du durchaus recht :/



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