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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,

    welcher Stundenlohn ist bei einer Tätigkeit die mit Bereitschaftsdienst in Teilzeit deklariert ist und mit Bereitschaftsdienststufe B der AVR DWBO vergütet wird zu erwarten? Stufe B ist mit 25 v.H. ausgewiesen.
    Kann der Stundenlohn bei diesem Konstrukt unterhalb des Mindestlohns liegen?

    Danke.



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Ich weiß nicht auf was du ganz genau hinaus willst. Die AVR DWBO sind in Bezug auf den Bereitschaftsdienst gelinde gesagt unvorteilhaft für den Arbeitnehmer. Und ja, das bedeutet dass für die einzelne Stunde der Lohn damit auch niedrig sein kann weil die Stunde zwar als Arbeitszeit erbracht aber in der Erwerbstabelle nur mit 25% bewertet wird.
    Aber was hat das mit Teilzeit zu tun?
    Für dich die gute Nachricht oder schlechte Nachricht: üblicherweise werden Bereitschaftsdienste ausbezahlt und nicht in die "normalen" Stunden mit einberechnet. Du verdienst also üblicherweise mit einem Bereitschaftsdienst mehr als wenn du "normal" arbeiten würdest, hast aber auch mehr Stunden anwesend zu sein als die vertraglich vereinbarten.

    Um was ging es dir also? Dass du bei einer Rechnung von 50% Teilzeit, rechnen wir einfach grob 20h/Woche, in zwei Wochen dann "nur" 1 ganzen Tag (=8h) und 2 Bereitschaftsdienste mit 16h arbeitest und damit zwar dein Soll erfüllt hast aber nur auf rechnerisch 8h/Woche Bezahlung ( (8h + 16hx2x0,25)/2 ) kommst was 20% Bezahlung entsprechen würde?

    Keine Sorge. Dein vereinbartes Arbeitszeitsoll wirst du schon erreichen, deinen Verdienst auch. Bereitschaftsdienste sind das Zuckerl das oben drauf kommt auf die Torte. Und ja, der letzte Absatz war Sarkasmus.



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  3. #3
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    Es handelt sich um eine Stellenausschreibung ausschließlich für den Bereitschaftsdienst, werktags von 17.00 - 22.00 Uhr und am WE von 10.00-22.30 Uhr. Es ist als Teilzeitstelle ausgewiesen, der wöchentliche Umfang richtet sich nach dem Bedarf der Klinik. Vielleicht wird dann eine Monatsarbeitszeit im Vertrag vereinbart.
    Bei einer Vergütung von 25% kann der Stundenkohn ja dann durchaus unter dem Mindestlohn liegen. Oder?



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  4. #4
    Administrator Avatar von Brutus
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    Ohne die Stellenausschreibung zu kennen, kannst Du hier keine Aussage erwarten.
    Normalerweise hat die Bezahlung des BD keinen Bezug zur Bezahlung einer TZ-Stelle. Auch wenn ich nur 50% TZ arbeite, wird mir der BD entsprechend der Stufe des BD für Vollarbeitszeit bezahlt. Kleines Rechenbeispiel: Ein Vollarbeitnehmer verdiene 100€ / Stunde. Wenn ich jetzt TZ 50% arbeite, dann bekomme ich für meine Regelarbeit 50€/h vergütet. Wenn ich jetzt aber einen BD der Stufe B (25%) übernehme, dann bekomme ich 25€/h für jede BD-Stunde. Also 25% von 100€. Ich habe Deine Frage so verstanden, dass Du denkst, dass Du 25% vom TZ-Verdienst sprich von 50€ bekommst. Dem ist nicht so.
    Allerdings kann es schon sein, dass Du im BD tatsächlich weniger als Mindestlohn bekommst (NICHT VERDIENST!). Denn wenn Du als Assistent 30€/h verdienst (Regelarbeit 100%), dann bekommst Du als BD-Entgelt gerade mal 7,5€/h. Allerdings ist dies eben nicht Dein Regelverdienst, sondern nur der BD-Lohn.

    Ich würde diese Stelle so nicht antreten. Das ist reine Verarsche der dort arbeitenden Ärzte. Wahrscheinlich haben die zu wenige Ärzte, um alle BD abzudecken ohne gegen ArbZG zu verstossen und / oder die letzten Assistenten zu vergraulen! Und so wollen sie die nicht besetzten Dienste mit Leuten besetzen, die nicht verstehen, dass man sonst dafür Honorarärzte anstellen müsste, die ein vielfaches des hier angepriesenen Lohnes bekommen würden...
    Dazu kommt: wer bestimmt denn über die Dienste, die übernommen werden / werden müssen? Kannst Du sagen, an dem Tag kann ich nicht? Oder ich möchte aber an dem Tag arbeiten, damit ich am Nächsten frei habe? Anders wäre es lediglich eine Abwälzung des unternehmerischen Risikos auf Dich, und Du bist dann der Depp für alles, und bekommst dafür quasi nix.
    Schreib denen, wenn Du es wirklich machen willst: Du kommst für den Regelarbeitslohn zu den genannten Stunden und verrichtest dann deine Regelarbeit in Höhe des TZ-Anteils. Zuschläge für Wochenende und Nachtarbeit zusätzlich!
    Und dann mal gucken, was zurückkommt.
    I'm a very stable genius!



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