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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo miteinander,
    wie im Text oben beschrieben würde mich interessieren was der Hinweis beim Approbationsantrag " Nach Erteilung der Approbation können Namensänderungen/die Verleihung von Titeln/akademischen Graden nicht mehr berücksichtigt werden" bedeuten soll und wie man denn vorgeht?
    Will meine Appo beantragen und mich bewerben, allerdings schreibe ich noch an meiner Doc-arbeit. Macht das was aus, wenn auf der Appo der Dr.-Titel nicht erwähnt wird und man später seine Promotion macht. Oder MUSS/SOLLTE der Dr.-Titel in der Approbation mit drin sein? Gibts da Nachteile?
    Dank und Gruss, H3nn3s



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  2. #2
    Feddich ;)
    Mitglied seit
    21.08.2005
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    335
    Ist völlig egal, du wirst halt nur nie eine Approbationsurkunde bekommen, auf der Dr. XY draufsteht, sondern einen zusätzlichen Zettel, dass XY sich jetzt Dr. XY nennen dar



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    12.04.2010
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    ok, danke dir.



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  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von Gersig
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    Selbst wenn du warten würdest: Die Promotionsurkunde bekommst du erst nach Vorlage der Approbationsurkunde. Die Katze beißt sich in den Schwanz



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  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
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    31.01.2006
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    Die Promotionsordnung, die das vorschreibt, möchte ich sehen - damit ich nicht an einer Uni promoviere, die "Approbation" mit "Bestehen der Ärztlichen Prüfung" gleichsetzt.



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