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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo zusammen,

    ich hab' vor zwei Jahren wegen massiven persönlichen Problemen mein Humanmedizinstudium abgebrochen. Hatte bis auf Biochemie alle Scheine im Vorklinikum beisammen, hatte aber in Biochemie keine Bestehenschance mehr und hab' mich deshalb vor dem Letztversuch exmatrikuliert.
    Ich habe mich dann eine Zeit lang anders orientiert, nachdem ich meine Probleme jetzt aber wieder im Griff habe, hab' ich große Lust, das Projekt Studium wieder anzugreifen.
    Mir wurde allerdings mitgeteilt, dass das aussichtslos ist, da auch nach der Exmatrikulation meine Biochemie-Versuche weitergelaufen sind und ich jetzt bundesweit gesperrt bin.
    Stimmt das?
    Gibt es noch andere Möglichkeiten, z.B. Umweg über Zahnmedizin oder Erwerb des Biochemiescheins im Ausland?



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  2. #2
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    Hallo

    Also, nur damit wir das hier alle richtig verstehen:
    An Deiner Uni gibt es X Versuche in Biochemie. Du hast X-1 Klausuren geschrieben, Dich dann NICHT für die letzte Klausur angemeldet und ordentlich exmatrikuliert (da gibt es ein Datum). Korrekt?
    Dann musst Du checken ob Du
    1) nicht "automatisch" bei Deiner Uni für die Klausur angemeldet warst (das soll es geben, man kann dort sogar dann exmatrikuliert Klausuren schreiben, das gibt es selten)
    2) was in Deiner Studienordnung (von damals!) stand.

    Dass die Versuche weiterlaufen ist theoretisch möglich, würde ich aber als sehr sehr sehr selten einschätzen und dann kann man auch das noch mit einem netten Gespräch mit dem Referat für Studienangelegenheiten klären.

    Wichtig: suche die Studienordnung (die kaum jemand liesst der/die sich nicht umsetzen/anwenden muss) und mache Dich vorher schlau was da gesagt wird (bzw. wurde) -- die wird immer offiziell veröffentlicht, steht idR im Netz (und muss die Studienordnung sein von dem Zeitpunkt als Du Dich exmatrikuliert hast). Das ist quasi das "Uni-Gesetz".

    *WER* hat Dir die Info gegeben, dass Du den letzten Versuch bereits hinter Dir hast?

    (Und dann kann man fragen, wie man Dir damals dann das Ergebnis mitgeteilt hat, auch dass Du jetzt nach der Exmatrikulation nachträglich gesperrt wurdest, etc.) Das gibt es sicherlich genug Kritikpunkte... (und somit Verhandlungsspielraum).

    An Deiner Stelle würde ich mich ganz normal über Hochschulstart nochmal bewerben (da Du ja nicht immatrikuliert bist) und dann versuchen Dich Hochstufen zu lassen -- die Direktbewerbung an den Unis kannst Du nebenbei auch machen. Natürlich musst Du vorher klären, wie das mit der "Sperrung" nun wirklich aussieht (da Du ja das bei Hochschulstart eidesstattlich versicherst).

    Viel Erfolg!

    PS: Mache viel schriftlich -- z.B. wenn Du in einem Gespräch Info "A" erhalten hast, bedanke Dich bereits im Gespräch und fasse kurz zusammen, was die Info "A" ist und schicke nachher eine Mail an die Person die Dir "A" gesagt hat, bedanke Dich für das "nette, informative Gespräch" und fasse GANZ KURZ den wesentlichen Punkt zusammen -- dann sieht es nach "Dankesschreiben" aus, die Person müsste aber -- falls es falsch ist was Du schreibst -- Dir antworten und es richtig stellen. Das hilft, wenn man mit Kolleg*innen in der Univerwaltung zu tun hat die regelmässig sich nicht an die eigenen Aussagen erinnern -- wirst Du im späteren Leben auch oft machen (müssen). Wichtig: Versuche aber auch keinen Fall, irgendwelche Dinge die nicht gesagt wurden da reinzumogeln, dann bist Du gleich unten durch.



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  3. #3
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Collie93 Beitrag anzeigen
    da auch nach der Exmatrikulation meine Biochemie-Versuche weitergelaufen sind und ich jetzt bundesweit gesperrt bin.
    Das finde ich auch sehr seltsam. Bei uns an der Uni gibt es die 18-Monatsregel für die Ableistung einer Prüfung, d.h. wenn die abläuft, wird man geext ungeachtet der Versuche. Aber da du dich ja vermutlich vorher selbst geext hast, dürfte das eigentlich kein Thema sein.

    Notfall frag mal an deiner neuen / alten Uni nach, wie es mit Härtefallanträgen aussieht. Da du dich selbst exmatrikuliert hast aufgrund privater Probleme hättest du zumindest an meiner Uni eine gute Chance, dass du ihn durchbekommst.



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    In Marburg geht es so streng zu??

    Das mit der 18 Monatsregel macht Sinn, wenn Studierende hochgestuft werden und trotzdem ihre Prüfungen nicht bestanden haben.

    Der der/die Fragesteller*in ja einen Grund hatte, sich zu exmatrikulieren, müsste er/sie wahrscheinlich nochmal den Kurs belegen um dann erneut einen Prüfungsanspruch zu haben wenn die Frist abgelaufen ist (was aber auch wiederum doof sein kann, da "Wiederholer" ja Studienplätze die es gar nicht gibt belegen (und sich so Leute einklagen könnten... [anderes Problem, das die Möglichkeit zum Wiederholen einschränkt -- was viele auch nicht wissen, wenn sie fragen, ob sie einen Kurs "wiederholen" dürfen (und die Verwaltung "leider nein" antworten muss)]).

    Stellen wir uns das mal so vor: jemand wird krank (ernsthaft), muss sich um Angehörige kümmern oder sonst was und braucht eine Auszeit, die er/sie sich nimmt. Dann zu sagen "hätteste mal schön die Prüfungen geschrieben" wäre ja auch nicht fair. Vor allem muss das irgendwo in der Studienordnung erklärt sein -- und wenn da nichts zum Thema "Exmatrikulation -> Prüfungsversuche laufen weiter" steht (bzw. nicht zu Prüfungsversuchen nach Exmatrikulation), wäre das nicht so "wasserdicht" wie es präsentiert wird. Wenn jemand z.B. ein Urlaubssemester nehmen muss, besteht ja in der Regel auch keine Pflicht noch ausstehende Prüfungen zu schreiben.

    Geht halt schlecht wenn jemand gerade ne Chemo bekommt oder mit Drillingen schwanger ist oder so.

    Ich würde sowieso dem Fragesteller den Tipp geben, an einer Uni 'ohne Physikum' und dafür 'mit Modellstudiengang' zu wechseln. Er/sie würde dann nochmal "von Null" anfangen (bekäme kein Bafög), hätte dafür alle Prüfungsversuche erneut und könnte dann (weil es die Trennung Vorklinik/Klinik nicht so gibt) auch Spass am Studium, da es ja nicht "nochmal das Gleiche" ist und er/sie nebenbei dann auch arbeiten kann (falls notwendig).

    Im Prinzip wäre es dann bei dieser Uni nicht möglich, dass Studium zu unterbrechen -- einmal immatrikuliert, ein Semester studiert und eine Zulassung zur Prüfung erhalten, dann würde man gegebenenfalls als "Durchgefallen" gelten, ohne dass man etwas tun könnte, wenn selbst exmatrikulieren nicht ausreichen würde.

    Also ich glaube, da hast Du was nicht richtig erklärt und so vielleicht eine falsche Auskunft erhalten. Du kannst halt nicht so einfach in die Uni reinspazieren und sagen "immatrikuliert mich wieder, ich will wieder studieren".
    Geändert von fMRI (27.09.2016 um 13:29 Uhr)



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  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    27.09.2016
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    Danke für die ausführliche Antwort!

    Zitat Zitat von fMRI Beitrag anzeigen
    Hallo

    Also, nur damit wir das hier alle richtig verstehen:
    An Deiner Uni gibt es X Versuche in Biochemie. Du hast X-1 Klausuren geschrieben, Dich dann NICHT für die letzte Klausur angemeldet und ordentlich exmatrikuliert (da gibt es ein Datum). Korrekt?
    Fast richtig. Es herrschte eine konsektuive Prüfungsverpflichtung mit automatischer Anmeldung zur jeweilig nächsten Klausur bis zum Bestehen oder endgültigen Nichtbestehen ohne Möglichkeit zur Abmeldung.

    Wichtig: suche die Studienordnung (die kaum jemand liesst der/die sich nicht umsetzen/anwenden muss) und mache Dich vorher schlau was da gesagt wird (bzw. wurde) -- die wird immer offiziell veröffentlicht, steht idR im Netz (und muss die Studienordnung sein von dem Zeitpunkt als Du Dich exmatrikuliert hast). Das ist quasi das "Uni-Gesetz".
    Da steht zu dem Thema überhaupt nichts drin.

    *WER* hat Dir die Info gegeben, dass Du den letzten Versuch bereits hinter Dir hast?
    Ich habe einige Monate nach meiner Exmatrikulation eine E-Mail vom Lehrstuhl erhalten, dass ich die Biochemie-Prüfung endgültig nicht bestanden habe und damit von einer Fortsetzung des Studiums ausgeschlossen bin.



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