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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer Avatar von MediManu
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    Hallo,

    ich habe 1996 Abi gemacht. Dann 2 Semester Zivildienst. WS 1997 und SS 1998 war ich an einer FH eingeschrieben. Dann von WS 1998 bis einschl. WS 00/01 Berufsausbildung. Seit SS 01 bis voraussichtl. SS 05 bin ich wieder an einer FH eingeschrieben mit Diplomabschluss. Außerdem habe ich im WS 02/03 und im SS 03 im Ausland studiert.

    Jetzt möchte ich mich bei der ZVS für Medizin bewerben. Da ich mein Diplom bis zum 15.07. noch nicht in der Tasche habe, gelte ich als Erststudienbewerber.

    Jetzt meine Frage:

    Es wird auf dem Anton-Formular der ZVS gefragt, wann ich zum ersten Mal ein Studium aufgenommen habe. Muss ich hier also WS 97 eintragen?! Während der Ausbildung war ich nirgends eingeschrieben. Ist hier dann die Kennziffer 1 einzutragen? Genauso während meinem Auslandsstudium. Zählt das auch zu den Wartesemestern und ist hier die Kennziffer 1 einzutragen? Oder muss ich beim Datum des Studienbeginns das SS 01 eintragen, weil ich hier mit meinem jetzigen Studium begonnen habe?

    Will nix falsch machen, da ich sonst nicht auf meine 8 Wartesemester komme.


    Danke für die Info!
    Geändert von MediManu (25.04.2005 um 14:21 Uhr)



  2. #2
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    afaik, zählt nur das als eingeschrieben, wo du an einer deutschen hochschule, deutschen anerkannten hochschule, fh, musik hochschule usw. eingeschrieben warst.

    also zählt deine auslandsstudiumszeit und deine ausbildung nicht als studienzeit und wird dir als ws voll angrechnet.



  3. #3
    Registrierter Benutzer Avatar von MediManu
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    Okay - danke.

    Aber kann mir jemand sagen, der das Anton-Formular bereits ausgefüllt hat, ob Semester, in denen man nicht an einer Hochschule eingeschrieben war, mit der Kennziffer 1 bezeichnet werden müssen? Heisst "1", dass man hier nicht eingeschrieben war - also sind "1" die Wartesemester + die Zeit vor der ersten Aufnahme des Studiums?



  4. #4
    Ex Studienplatz Anwärter Avatar von Notdoc
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    Zitat Zitat von Anton
    Tragen Sie für jedes Semester die zutreffende Zahl ein:


    • 3 = Ich habe in diesem Semester an einer deutschen Hochschule erstmals ein Studium aufgenommen oder ein neues Studium begonnen.
    • 4 = Ich habe in diesem Semester das Studium an einer deutschen Hochschule im selben Studiengang fortgesetzt. Tragen Sie auch dann eine 4 ein, wenn Sie in diesem Semester beurlaubt waren.
    • 5 = Ich habe in diesem Semester ein Studium aufgrund einer einstweiligen gerichtlichen Anordnung aufgenommen oder fortgesetzt und bewerbe mich jetzt für denselben Studiengang. Durch diese Kennung erreichen Sie, dass dieses Studium nicht als wartezeitschädliches Parkstudium gewertet wird.
    • 6 = Ich habe in diesem Semester ein Studium aufgrund einer einstweiligen gerichtlichen Anordnung aufgenommen oder fortgesetzt und bewerbe mich jetzt für einen anderen Studiengang.
    • 8 = Ich habe in diesem Semester das Medizinstudium auf einem "Teilstudienplatz" aufgenommen, fortgesetzt oder war im Rahmen dieses Teilstudiums von der Hochschule beurlaubt und bewerbe mich jetzt für denselben medizinischen Studiengang. (Teilstudium: die Zulassung ist nur auf den vorklinischen Studienabschnitt beschränkt, ohne dass die Fortsetzung des Studiums im klinischen Abschnitt gewährleistet ist; hierbei ist es unerheblich, ob Sie den Teilstudienplatz durch die ZVS, die Hochschule oder durch einstweilige gerichtliche Anordnung erhalten haben.) Durch diese Kennung erreichen Sie, dass dieses Teilstudium nicht als ein wartezeitschädliches Parkstudium gewertet wird.
    • 9 = Ich habe in diesem Semester das Medizinstudium auf einem "Teilstudienplatz" aufgenommen, fortgesetzt oder war im Rahmen dieses Teilstudiums von der Hochschule beurlaubt und bewerbe mich jetzt für einen anderen Studiengang.
    • 1 = Ich habe in diesem Semester nicht studiert. Tragen Sie bitte auch dann eine 1 ein, wenn Sie als Gasthörer eingeschrieben waren oder im Ausland studiert haben oder als Teilzeitstudent an der Fernuniversität Hagen eingeschrieben waren.
    Eigentlich selbsterklärend oder?


    Die Zeit zwischen dem Erwerb deiner Hochschulzugangsberechtigung und der Aufnahme eines Studiums werden dir automatisch als Wartezeit angerechnet.
    Lebe nicht um zu arbeiten, arbeite um zu leben.

    Ich zahle nicht! Der Thread zur Aktion



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