teaser bild
Seite 1 von 4 1234 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 5 von 17
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Diamanten Mitglied
    Registriert seit
    22.05.2014
    Ort
    im Rheinland
    Semester:
    4. WBJ - Labor
    Beiträge
    2.776

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Hi zusammen, ich wollte mal nachfragen ob und wie die ÄK „ein Jahr stationäre Patientenversorgung“ anrechnen/genau definieren. Je nach Fachrichtung der Weiterbildung wird ja „Fach der unmittelbaren Patientenversorgung“ definiert, in dem Fall ist das ganze ja recht eindeutig (z.B. Derma ist okay, Patho nicht). Aber was muss man aus juristischer Sicht in anderen Fächern bescheinigt bekommen, damit es explizit als „stationäre Patientenversorgung“ zählt?

    In der alten WBO gab es folgende Unterdefinition: Der stationäre Bereich umfasst Einrichtungen, in denen Patienten aufgenommen und/oder Tag und Nacht durchgängig ärztlich betreut werden; hierzu gehören insbesondere Krankenhausabteilungen, Rehabilitationskliniken und Belegabteilungen. Facheinschränkungen entnehme ich dieser Formulierung erstmal keine. Weiß eventuell hier jemand mehr dazu?

    Danke im Voraus schonmal!



  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Registriert seit
    24.01.2009
    Semester:
    Bauschamane
    Beiträge
    16.362
    Das wird je nach ÄK unterschiedlich sein. Die alte Definition ist sicher ein guter Anhalt.
    Im konkreten Fall wird man sich das vorher bestätigen lassen müssen (wobei sich die ÄK da ja wieder zieren).

    Wenn es nur um die "stationäre Patientenversorgung" geht, ist das Fach egal (außer halt Fächer, die diese Art von Patienten nicht haben)- da geht es um die Art der Versorgung und Einrichtung.

    "Fach der unmittelbaren Patientenversorgung" ist wieder was ganz anderes. Das könnte ja auch in einer Praxis passieren. Oft ist das aber irgendwie miteinander verknüpft. z.B. X Monate in einem Fach der unmittelbaren Patientenversorgung, davon x Monate in der stationären Patientenversorgung.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  3. #3
    Banned
    Registriert seit
    04.07.2014
    Beiträge
    1.816
    Zitat Zitat von Bonnerin Beitrag anzeigen

    In der alten WBO gab es folgende Unterdefinition: Der stationäre Bereich umfasst Einrichtungen, in denen Patienten aufgenommen und/oder Tag und Nacht durchgängig ärztlich betreut werden; hierzu gehören insbesondere Krankenhausabteilungen, Rehabilitationskliniken und Belegabteilungen. Facheinschränkungen entnehme ich dieser Formulierung erstmal keine. Weiß eventuell hier jemand mehr dazu?

    Danke im Voraus schonmal!


    Ich würde die Anfrage mit deiner Situation an die ÄK stellen, dann kriegst du eine schriftliche Antwort. Den Schriftverkehr sollte man bei der Anmeldung zum FA hinzufügen, so werden Missverständnisse bzw. eine unnötige Verlängerung der WB vermieden.



  4. #4
    Nevergiveup Avatar von Anne1970
    Registriert seit
    11.02.2008
    Ort
    zentral
    Semester:
    long time ago
    Beiträge
    3.524
    Zitat Zitat von daCapo Beitrag anzeigen
    Ich würde die Anfrage mit deiner Situation an die ÄK stellen, dann kriegst du eine schriftliche Antwort. Den Schriftverkehr sollte man bei der Anmeldung zum FA hinzufügen, so werden Missverständnisse bzw. eine unnötige Verlängerung der WB vermieden.
    Es gibt auch die Möglichkeit, einen „Vorab-Bescheid“ zu beantragen. Das ist juristisch sicher . „Die Ärztekammern“ „zieren“ sich nicht. Wie überall wo Menschen arbeiten, kann es mal zu Reibungsverlusten kommen. Auch hier gilt m.E.: wie man in den Wald hereinruft, so schallt es heraus.
    Wissen macht nichts.



  5. #5
    Banned
    Registriert seit
    04.07.2014
    Beiträge
    1.816
    ?
    Also hier gibt es so ein Anmeldemerkblatt von der Ärztekammer, da steht explizit drin : vorangegangenen Schriftverkehr bitte hinzufügen. Klar kann man auch da anrufen, schriftlich ist möglicherweise sicherer.



Seite 1 von 4 1234 LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook