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Hallo ihr Lieben,
ich habe mal eine generelle Frage zur kumulativen Promotion. Muss der/die Betreuer/-in auf dem Paper drauf stehen um promovieren zu können oder braucht man prinzipiell nur eine/n Betreuer/-in der/die einen mit der Publikation durch das Promotionsverfahren bringt? Egal ob der/die Betreuer/-in an der Publikation involviert war oder nicht?
Habe eine geteilte Erstautorenschaft, an der Uni an der ich studiere würde dies reichen. Aber die Publikation hab ich durch eine andere Abteilung an einer anderen Uni erworben, welche leider eine alleinige EA fordert.
Könnt ihr mir hier weiterhelfen?
LG
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ist bestimmt in der Promotionsordnung definiert
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Bei unispezifischen Fragestellungen würd ich mich einfach an das zuständige Promotionsbüro wenden und nachfragen. Geht ja meist unkompliziert per Mail. Und dann bist du auf der sicheren Seite ;)
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