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  1. #1
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    Hallo zusammen,
    habe mein Biochemie-Studium erfolgreich beendet (Master) und möchte nun im Anschluß noch gerne Humanmedizin studieren. Das Bewerbungsverfahren ist mir bereits bekannt und die Begründung ist fertig.

    Mich interessiert brennend, ob es bisher jemand geschafft hat, dass aufgrund des Abschlusses ein Teil des ersten Abschnitts der ärztlichen Prüfung erlassen wurde. In meinem Fall also entfiele dann im günstigsten Fall die Physikumsprüfung in Biochemie.

    Das LPA als geeigneter Ansprechpartner ist mir bekannt Freue mich über Rückmeldungen, ob es nicht doch bei jemandem in irgend einem Bundesland geklappt hat. Das hätte dann direkten Einfluss auf die Auswahl der Hochschule

    Viele Grüße
    Jan



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  2. #2
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    Hallo!

    Zitat Zitat von studibc Beitrag anzeigen
    Mich interessiert brennend, ob es bisher jemand geschafft hat, dass aufgrund des Abschlusses ein Teil des ersten Abschnitts der ärztlichen Prüfung erlassen wurde. In meinem Fall also entfiele dann im günstigsten Fall die Physikumsprüfung in Biochemie.
    Wie immer im Verwaltungsrecht braucht es für eine Entscheidung eine Rechtsgrundlage, aus der ggf. auch der Ermessensspielraum hervorgeht. Im konkreten Fall ist §12 (u.a.) der Approbationsordnung relevant (siehe https://www.gesetze-im-internet.de/_...240500002.html). Und wenn ich das richtig verstehe, ist ein "Teilerlass" des "Ersten Abschnittes der ärztlichen Prüfung" nicht vorgesehen, daher auch nicht möglich, sondern lediglich die Anerkennung von Leistungen aus dem Erststudium als gleichwertiger Ersatz für die Lehrveranstaltungen und Leistungsnachweise in den entsprechenden Fächern (Biologie, Chemie, Biochemie?). Der Ermessensspielraum bezieht sich lediglich auf die Frage, was als "gleichwertig" einzschätzen ist.

    Also: um die entsprechenden Kurse und Klausuren während des Studiums könntest Du herumkommen, aber nicht um die Fragen im sogenannten "Physikum". Abgesehen davon wäre letzteres praktisch gar nicht umsetzbar...

    Grüße!



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  3. #3
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    Hallo,

    danke für die Information. Ich hatte es schon befürchtet, dass es unmöglich sein wird - wäre auch zu schön gewesen . Die Inhalte des BC-Studiums und des Medizinstudium werde ich abgleich. Da sollte einiges anrechenbar sein.

    Viele Grüße
    Jan



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  4. #4
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    Hallo Jan,
    ich war in einer ähnlichen Situation, ich bin promovierte Biochemikerin. Ich musste keine Scheine machen, das Physikum musste ich jedoch ganz normal absolvieren, schriftlich wie mündlich (schriftlich darf ich noch mal...).



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  5. #5
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    Danke für deinen Hinweis. Dann werde ich mich wohl damit arrangieren dürfen (müssen).

    Viele Grüße
    Jan



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