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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Bei der Online-Bewerbung von hochschulstart.de wird gefragt, ob man schon einen Dienst geleistet hat.

    Ich mache ab August 2010 mein Zivildienst/Pflegedienstpraktikum für Monate im Krankenhaus. Aber ich will mich zwecks eines anrechnenden Wartesemesters dennoch schon für dieses WS bewerben. Falls ich genommen werden sollte, habe ich ja einen rechtlichen Anspruch auf den Studienplatz und kann diesen dann nach meinem Zivi antreten.

    Soll ich denn aber nun bei dem Antrag schon eintragen, dass ich den Dienst leisten werde?



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  2. #2
    Ups... Avatar von ChefTony
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    Auch wenn ich schon ewig nicht mehr auf der ZVS Seite war, werden eigentlich alle deine Fragen dort 100% beantwortet. Etwas Eigeninitiative und Suchgeschick vorrausgesetzt.

    1. Das man sich (einmalig) bei der ZVS bewerben muss, damit einem Wartesemester angerechnet werden ist ein Mythos. Wartesemester werden vom Datum deiner Zeunigsausgabe aus gesammelt.
    Siehe auch: http://hochschulstart.de/index.php?id=2615 !!!

    2. Steht in der Bewerbungshilfe im Bewerbungsformular unter dem Punkt "Dienst" klipp und klar, wann man seinen Zivi schon angeben sollte und wann nicht. ("Sollten sie ihren Dienst vor dem Datum xy abgeleistet haben blablabla" so ungefähr).
    Eine Angabe des Dienstes macht somit erst Sinn, wenn du dich wiederbewirbst.



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Wartesemester und bevorzugte Wahl wegen Dienst sind zwei Paar Schuhe.
    Willst du dich über Wartezeit bewerben, so zählt diese ab dem Erhalt der Hochschulzugangsberechtigung, für jedes Studienfach, egal, ob du dich jemals irgendwo beworben hast.

    Für dich interessant ist eher die erneute Auswahl nach einem Dienst. Du solltest dich mit deinen aktuellen Voraussetzungen bewerben. Den Dienst kannst du dir allerdings noch nicht anrechnen lassen. Wirst du fürs WS zugelassen, musst dann aber Dienst ableisten, dann hast du im nächsten Semester den Anspruch auf einen Studienplatz.

    siehe auch
    http://hochschulstart.de/index.php?id=2619
    und
    http://hochschulstart.de/index.php?id=2615

    schöne Grüße



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  4. #4
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    aus und vorbei :)
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    Hallo,

    ich schließ mich in dem Fred gleich mit meinen Fragen an, wenn der schon auf ist

    1. Ich bewerbe mich für HM nur über die 60 Auswahlverfahren, habe bei der Bewerbungshilfe gelesen, dass eine Meldebescheinigung hierbei nicht erforderlich ist, hab deshalb bei dem Feld "Meldebescheinigung" die letzte Option gewählt, also

    "Die anderen Fallkonstellationen treffen nicht zu oder schwerbehindert."
    Ist das so korrekt?

    2. Zur Schulform der HZB:
    Hab mein Abi auf der Fachoberschule in Bayern gemacht, jetzt steht nicht Fachoberschule bei Art der HZB drin. Hab deshalb erweiterte Oberschule (aHr) genommen, weil es meiner Meinung nach das passenste ist.
    Auch gibts in meinem Zeugnis keine Punkte, weshalb ich das Feld Punkte frei gelassen habe und nur die Durchschnittsnote eingetragen habe.
    Und bei Maximal erreichbare Punktezahl "anderer Wert" gewählt.

    Ist das so richtig?
    Wär echt stark wenn mir bitte jemand einer helfen könnte, hab extra schon gesucht aber nichts genaues gefunden. Fänds echt bescheiden, wenn die Bewerbung dann wegen so etwas abgelehnt wird.

    Gruß



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  5. #5
    Diamanten Mitglied
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    Kopfloses Huhn
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    1. Ist richtig so.
    2. Wenn du keine Punkte hast - sollte es alles richtig sein. Später hat jedenfalls bei meinem ausgedruckten Zulassungsatrag statt den "anderer Wert" "Ohne Punkten" gestanden.

    Über den Art der HZB habe ich jetzt leider keine Ahnung...



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