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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo! Ich suche gerade eine Stelle in der Klinik und bin zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden.
    Im Inserat steht, dass es sich bei der Stelle um eine "Schwangerschaftsvertretungsstelle" handelt ohne Zeitangabe.
    Würde diese Ausbildungszeit, falls Sie 3 - 6 Monate andauert normal zur stationären Weiterbildungszeit angerechnet werden?
    Konnte leider nirgends etwas dazu finden.....
    Danke und Lg



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  2. #2
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von fragenueberfragen Beitrag anzeigen
    Hallo! Ich suche gerade eine Stelle in der Klinik und bin zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden.
    Im Inserat steht, dass es sich bei der Stelle um eine "Schwangerschaftsvertretungsstelle" handelt ohne Zeitangabe.
    Würde diese Ausbildungszeit, falls Sie 3 - 6 Monate andauert normal zur stationären Weiterbildungszeit angerechnet werden?
    Konnte leider nirgends etwas dazu finden.....
    Danke und Lg
    Sofern Sie in einem Fach stattfindet, welches für deine WB anrechenbar ist (WB-Ordnung) und unter der Leitung eines Weiterbildungsberechtigten und normal (z.B. nach Tarif) bezahlt wird, ist es völlig unerheblich, ob und warum dein Vertrag befristet ist.



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  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Im Vertrag sollte tunlichst so etwas wie "eingesetzt als Weiterbildungsassistent" "in der Weiterbildung zum xy" stehen. Und unbedingt prüfen, ob überhaupt eine Weiterbildungsermächtigung besteht.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  4. #4
    gamo lefuzi nibe
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    3-Monatsabschnitte können je nach WBO auch nicht anerkannt werden.



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  5. #5
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    Danke für die Rückmeldungen!
    Werde natürlich drauf achten, dass es richtig im Arbeitsvertrag steht, falls es sich ergibt.
    Da es lt. zuständiger Ärztekammer eine geteilte Weiterbildungsbefugnis des Chefarztes und einer Oberärztin ist, hoffe ich dass nicht gerade die befugte Ärztin in Schwangerschaft/Elternzeit vertreten werden soll. aber davon gehe ich nicht aus, da sie ja jemanden in Ausbildung zum Facharzt suchen.
    In manchen Bundesländern sind 3 -Monatsabschnitte laut alter WBO in meinem Ausbildungsfach anrechenbar, hat man mir zumindest bei der KV und Ärztekammer so zugesagt, jedoch je nördlicher und östlicher man sich bewegt, leider nicht anrechenbar.



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