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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zu den ZVS Bewerbungsunterlagen. Und zwar steht auf einem der Anträge (unter dem Punkt 2.15 aufgeführt): „ Studienorte für die Quote nach Wartezeit und für weitere Quoten (z.B. Zweitstudienbewerber) sowie für Nordrhein-Westfalen-Studiengänge.“
Dieser Punkt ist also im Zusammenhang mit der Studienortswahl zu sehen, aber was genau bedeutet dieser Satz und was ist dort einzutragen?
Es wäre nett wenn Sie mir eine Erläuterung zu diesem Punkt geben könnten, denn ich komm ansonsten nicht mit dem Formular weiter.
Vielen Dank im Voraus!!!
Mit freundlichen Grüßen
René Schürer
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??? so förmlich?
Schau mal ins ZVS- Info, dort ist die Erklärung zu finden!
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Nee echt nicht.kannst du mir mal die seite sagen.hab schon paarmal geblättert.
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Wie wärs mal wenn du im ZVS- info Heft auf der Seite 23 das mal nachliest?
Ich habs mir jetzt nicht genau angeguckt, aber da müsst was stehen!
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Ex Studienplatz Anwärter
Wenn du dich zum 1. Studium für Medizin bewirbst, dann musst du dort die Ortsrangliste für die Quote nach Wartezeit eintragen.
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