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Es gibt ÄK die machen es schlichtweg nicht. Da sind Vorabbescheide explizit ausgeschlossen. Man muss bis zur Anmeldung warten. Egal wie nett man fragt.
Aber interessant, dass du gleich sowas unterstellst.
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3
Genau so ist es.
Was könnt ich berichten von meiner lieben Freundin der Bay. LÄK, wo man von mündlichen Zu- und Aussagen am nächsten Tag nichts mehr wissen wollte, O-Ton "wer hat das gesagt? Das hätte die Kollegin gar nicht zusagen dürfen" und nach schriftlichen Entschuldigungsbriefen auch auf schriftlichem Wege alles zurückgenommen hat.
Vor-Anträge oder Zusagen werden da äußerst ungern gemacht.
Wenn es um wirklich wichtige Entscheidungen geht, zB wo man welche Weiterbildung beginnt, würde ich tatsächlich mir immer den Namen des Sachbearbeiters geben lassen und immer auf einer sofortigen Email bestehen.
Aber auch die muss nach Jahren nicht mehr helfen...man ist halt ausgeliefert.
Klingt ja echt genauso übel, wie ich befürchtet hatte...
Naja, werde ich mal höflich bei meiner ÄK fragen. "Unmittelbarer Patientenkontakt" wäre halt kein Problem, aber leider wird ja für einige patientenferne Fachrichtungen teilweise "ein Jahr stationäre Versorgung" gefordert und das würde es je nachdem auch wieder alles einschränken. Oder eben nicht. Urgh.
Danke für eure Antworten!
Daher schriftlich nach einem „Vorab-Bescheid“ fragen, wenn es Zweifel gibt. Ggf. bei der Gruppen-/Abteilungs-Leitung der Weiterbildungsabteilung, notfalls direkt bei der Rechtsabteilung der ÄK, sofern mit der/ dem Sachbearbeiterin/er keine Einigung zu erreichen ist. Möglichst nicht auf dem letzten Drücker.
Wissen macht nichts.