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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,

    ich weiß nicht, ob dieses Thema angesprochen wurde, gefunden habe ich nichts.

    ist d. Kurs pflicht?
    Ich wollte es spontan vor dem Pflegepraktikum machen (ich dachte, es wurde nicht schaden), jetzt habe ich gelesen, dass man es machen muss.

    Stimmt es?



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  2. #2
    IntubierTier Avatar von papiertiger
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    Ja, man braucht zur Physikumsanmeldung eine Bescheinigung über das Absolvieren eines Erste Hilfe Kurses, und zwar eines Richtigen (8 Doppelstunden, entsprechen 16 Unterrichtseinheiten), Sofortmaßnahmen am Unfallort (was man ja z.B. für die Führerscheinprüfung braucht) reichen nicht aus.

    Schadet also auf keine Fall das jetzt zu machen, irgendwann im Laufe der Semester bis zum Physikum müsstest du dann eh mal ein paar Tage dafür opfern ;)
    Geändert von papiertiger (27.11.2009 um 16:59 Uhr)



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  3. #3
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    Zitat Zitat von papiertiger Beitrag anzeigen
    Ja, man braucht zur Physikumsanmeldung eine Bescheinigung über das Absolvieren eines Erste Hilfe Kurses, und zwar eines Richtigen (8 Doppelstunden), Sofortmaßnahmen am Unfallort (was man ja z.B. für die Führerscheinprüfung braucht) reichen nicht aus.
    Danke.

    Dann habe ich es richtig verstanden.



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  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von pottmed
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    Wie ist das denn eigentlich mit dem RA aus ? Läuft der sozusagen als Erste-Hilfe Kurs ab ?
    Jeder Tag an dem man nichts neues lernt, ist ein verlorener Tag







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  5. #5
    Freizeitstudent Avatar von Strodti
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    Jo! RAs und Gesundheits- und Krankenpflegern wird der Kurs anerkannt. Für die Anrechnung vom Pflegepraktikum (keine Ahnung wieviel für den RA anerkannt wird, ist wohl auch vom LPA abhängig) gibst du sowieso eine Kopie der Urkunde mit ab.
    -> Gilt zumindest für das LPA Hessen
    Buchmacher - Wetten aller Art zu jedem Einsatz!!!



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