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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo alle zusammen!
    Ich hätt nochmal eine Frage zur Bewerbung bei der ZVS. Wär nett wenn mir jemand helfen könnte. Gibt bestimmt schon Beiträge dazu, aber falls es jemand gibt, der sich von solchen Fragen noch nicht genervt fühlt,dankeschön! Ihr habt damit teilweise einfach schon mehr Erfahrung... Und zwar wollt ich einfach grundsätzlich fragen, ob ich mich für das Auswahlverfahren der Hochschulen gesondert bewerben muss, oder ob das automatisch passiert, wenn ich Studienwunsch usw. angebe. Ansonsten würd ich mich nämlich erst nach 2 Wartesemestern für das Auswahlverfahren bewerben, wegen Praktikum und so. Ich muss mich ja dann bei Ablehnung jedes Semester wieder neu bewerben, oder? Da kann ich dann als Wunschort beim zweiten Mal auch was anderes angeben, oder? Das wars dann auch erstmal, ich hoff ich bekomm von niemand den Hals abgerissen, weil ich evtl. schon 100mal Gefragtes nochmal wissen will... danke und liebe Grüße



  2. #2
    Kinder-Fraktion Avatar von THawk
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    Hallo Franzi.
    Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob sich deine letzten Fragen auch noch auf das Hochschulverfahren beziehen. Wenn ich's falsch verstanden habe frag nochmal nach, ja?!

    Für das Hochschulverfahren gibt es auf dem ZVS-Antrag ein Kästchen. Wenn du das ankreuzt sagst du, dass du am Hochschulverfahren teilnehmen möchtest. Teilnehmen kannst du nur 1(!) Mal. Wobei du bei einer Ablehnung genau lesen musst: Hast du gar nicht teilgenommen, weil dein Abischnitt im ersten Schritt nicht gereicht hat (-> du darfst im nächsten Semester noch mal veruschen teilzunehmen) oder hast du teilgenommen, wurdest aber von der entsprechenden Hochschule nicht angenommen (-> "Hochschuljoker" ist futsch).

    Wenn du abgelehnt wirst musst du dich wieder neu bewerben. Kannst du wegen FSJ einen STudienplatz nicht annehmen, bleibt er dir zwei Semester lang erhalten (bei Zulassung übers Hochschulverfahren weiß ich es aber nicht!). Der Studienort wird allerdings bei der Bewerbung nach dem FSJ wieder neu zugeteilt. Und ja, du kannst deine Studienortswünsche bei jeder Bewerbung verändern.

    Noch ein Hinweis zum Schluss: Zum WS05/06 verändert sich ja voraussichtlich das Auswahlverfahren. Das wird auch wohl Auswirkungen auf die Teilnahmeregelungen am Hochschulverfahren haben. Schau hierzu mal in die aktuellen Threads, die müsstest du leicht finden.

    Ciao, Lars
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    Eric-Emmanuel Schmitt: Monsieur Ibrahim und die Blumen des Koran



  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Hallo Lars, danke erstmal!
    Ne die letzten Fragen waren allgemein auf die Bewerbung bei der ZVS bezogen. Aber ich denk ich habs größtenteils verstanden, vielen Dank! Der Studienplatz bleibt nur erhalten, wenn ich FSJ mach, oder bei euch entsprechend Zivi bzw. Bund? Wenn ich zu der Zeit noch im Ausland wär gibts keine Möglichkeit,dass mich jemand einschreibt u ich erst danach tatsächlich dort erschein...oder sowas in der Art?!
    Liebe Grüße, Franziska



  4. #4
    Kinder-Fraktion Avatar von THawk
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    Hallo Franzi.
    Schön, dass du es soweit verstanden hast.
    Bei uns Kerlen bleibt der Studienplatz auch bei Zivildienst / Bund die 2 Semester gesichert. Ich bin bei dir mal davon ausgegangen, dass es eher nen FSJ ist

    Bei uns hier in Dresden ist es so, dass man die Immatrikulations-Unterlagen zugeschickt bekommt und dann auch einfach nur ausgefüllt zurückschicken muss. Wenn deine Familie sie dir also nachschicken würde (was aber recht schnell gehen muss weil die Fristen recht knapp waren, glaub ich) und du zurückschickst wäre das hier kein Problem. Es kann aber sein, dass man an anderen Unis persönlich erscheinen muss (ich glaub in Münster war es so als ich da das erste Mal den Studienplatz gehabt hätte).

    Wegen den zwei Semester solltest du aber aufpassen - wenn du einfach nur ein Praktikum machst hast du keinen Anspruch auf den Studienplatz. Das gilt nur für "Dienste" (Zivi, Bund, FSJ, FÖJ, evtl. ....).

    Lars
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  5. #5
    blub
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    Zitat Zitat von THawk
    Für das Hochschulverfahren gibt es auf dem ZVS-Antrag ein Kästchen. Wenn du das ankreuzt sagst du, dass du am Hochschulverfahren teilnehmen möchtest. Teilnehmen kannst du nur 1(!) Mal.

    Verzeih, wenn ich widerspreche, aber der ZVS-Antrag beinhaltet, soweit ich weiß, das Kästchen 3.7. Teilnahme am Auswahlverfahrn der Hochschulen.
    Um teilzunehmen darf, soweit ich weiß, in diesem Kästchen NICHTS eingetragen sein.
    Das mit dem einen Mal dürfte auch hinfällig sein ob der Zulassungsreformen, da sich diese Beschränkung zum WS 05/06 ohnehin ändert.

    Aber bitte nicht drauf verlassen, im Zweifelsfalle ZVS anrufen/anmailen.

    Gruß,


    Norry



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