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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Geändert von Fobbsi (27.09.2010 um 13:34 Uhr)



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  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von Poro
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    War bei mir genauso. Hatte meiner Mutter eine Vollmacht gegeben und so hätte sie im Zweifel alles umändern können, von wegen Kontrollblatt etc. Aber ansonsten kommen die ganzen Zusagen ja auch erst später und die Immatrikulation ja noch später.
    ...Medicina vinci fata non possunt...



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Geändert von Fobbsi (27.09.2010 um 13:33 Uhr)



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  4. #4
    immer nett lächeln Avatar von LaTraviata
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    Meiner Meinung nach kann, selbst in diesem speziellen Fall, Deine Mutter die Annahme erklären. Wenn Du ihr die Vollmacht erteilst, kann sie - glaube ich - sogar die Immatrikulation vornehmen... (verbesser mich, wer es besser weiß)!

    Wo magst Du denn Auslandspraktikum machen? Kann Südamerika heiß empfehlen
    “Pour ce qui est de l'avenir, il ne s'agit pas de le prévoir, mais de le rendre possible.”
    Antoine de Saint-Exupéry



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  5. #5
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Fobbsi
    Moin,

    ich möchte direkt nach dem Abitur (nächstes Jahr) 2 Monate des Krankenpflegepraktikums im nicht-europäischen Ausland absolvieren, d.h. ab Ende Juni/Anfang Juli bis Anfang September.

    Ist dies überhaupt möglich, wenn ich gleichzeitig die ZVS-Fristen für die Studienplatzannahme für das WS 07/08 einhalten muss? Kann ich jemanden die Vollmacht erteilen, in meinem Namen und Willen den Papierkram zu erledigen?

    EDIT: Also, wenn ich mir die Termine und Fristen für das aktuelle WS anschaue, werden zuerst im August die Zulassungen für Abibesten und Wartezeit versand, die Mitteilungen fürs AdH gehen ja erst später raus und da reicht die Frist ja auch bis Ende September. Eigentlich müsste es ja dann terminlich mit dem Praktikum klappen oder muss ich die ganze Zeit nach dem Abi an meinem Briefkasten hängen?

    Danke im voraus
    Ich bin genau der gleiche Fall! Werde am 29. Juni 2007 offiziell aus der Schule entlassen und werde möglichst bald darauf, also vermutlich Anfang Juli, nach Indien fliegen und dort 2-2,5 Monate bleiben. Wie muss so eine Vollmacht denn aussehen?
    An Tagen wie diesen...

    ***20.07.2014***

    ***12.07.2015***

    ***17.07.2016***

    ***09.07.2017***

    ***01.07.2018***



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