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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #926
    Diamanten Mitglied
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    Ja. Natürlich. Außer du hast ausgewählt, dass du auch einen schriftlichen Bescheid bekommen willst. (Obwohl es wahrscheinlich auch dann egal wäre, einfach den elektronischen auszudrucken...)



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  2. #927
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    Ja, mit dem Zulassungsbescheid hast du definitiv einen Studienplatz. Meine Uni verlangt für die Immatrikulation eine Kopie vom Zulassungsbescheid.



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  3. #928
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von Shaadraz Beitrag anzeigen
    Weiß jmd wie die Öffnungszeiten vom Immatrikulationsbüro in Mainz sind? 😅

    https://www.studium.uni-mainz.de/studierendenservice/



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  4. #929
    Registrierter Benutzer
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    Danke ☺️



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  5. #930
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    Zitat Zitat von Ena. Beitrag anzeigen
    Habe leider keine email bekommen. Hat jemand von München eine Email erhalten?
    Ich hab auch ne Zulassung in München (zwar nicht über Wartezeit, aber das ist ja egal) und auch keine Mail bekommen. Die LMU macht das anscheinend grundsätzlich nicht. Was zählt, ist der Zulassungsbescheid.



    Zitat Zitat von davo Beitrag anzeigen
    Ja. Natürlich. Außer du hast ausgewählt, dass du auch einen schriftlichen Bescheid bekommen willst. (Obwohl es wahrscheinlich auch dann egal wäre, einfach den elektronischen auszudrucken...)
    Das finde ich ja erstaunlich. Ich wusste von der Regel gar nix 😅Aber optisch besteht ja nicht der geringste Unterschied zwischen "selber ausgedruckt" und "von Hochschulstart postalisch zugesendet". Naja, egal, die LMU verlangt eh nur eine einfache Kopie des Zulassungsbescheids, da wird der Ausdruck wohl hoffentlich auch in Ordnung sein.



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