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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Ich finde richtig Rufbereitschaft ist z.B. Organentnahmedienst. Der wird tatsächlich nur selten gebraucht.



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  2. #2
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    Zitat Zitat von anignu Beitrag anzeigen
    In den Gesetzen steht nix von 20 Minuten. Tatsache ist: ich kenne Hintergrund-Bereitschaftsdienst der zu Hause schläft. Ist so. Mag in deiner Welt die Ausnahme sein, gibt es aber. Und auch die Zeitvorgaben dort sind variabel, falls überhaupt vorhanden..
    Das ist alles durchgeurteilt. Die 20 Min. stehen in nem Urteil zu Rufbereitschaft und Bereitschaft. 20 Min ist nur mit Bereitschaft vereinbar.
    Bei Rufbereitschaft sind es 30-45Min. Auch die Arbeitsbelastung in % zu Rufbereitschaft, Bereitschaft (inkl.) sind ebenso gesetzlich festgelegt. Da kann man's nicht nach Gutherrenart festlegen. Iss wie das Reinheitsgebot fürs Bier.

    Und wehe es kommt zu ne Schade. z.B. Gyn-Oberarzt macht Rufbereitschaft von zu Hause, soll innerhalb von 20 Min im KH sein, hat tödlichen Verlehrsunfall. Wer glaubscht hat an die Witwe gezahlt?

    Wenn ich die das Häusle direkt nebens KH baue und dann nur 10 Min in die Klinik brauche, der DECT Empfang vllt noch im Schlafzimmer ist (Kein Muss, kann man aufs Handy umleitlen), kann man auch Bereitschaft von zu Hause machen.
    Hatte Kollegen, die im Wohnheim, das einen Steinwurf vom Dienstzimmer entfernt war, gewohnt haben und die haben auch immer "zu Hause" geschlafen



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  3. #3
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    Zitat Zitat von bipoka Beitrag anzeigen
    Und wehe es kommt zu ne Schade. z.B. Gyn-Oberarzt macht Rufbereitschaft von zu Hause, soll innerhalb von 20 Min im KH sein, hat tödlichen Verlehrsunfall. Wer glaubscht hat an die Witwe gezahlt?
    Also der tödliche Verkehrsunfall auf dem Arbeitsweg zum Diensteinsatz in der Rufbereitschaft mit 20 Min.



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  4. #4
    Dunkelkammerforscher
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    Zitat Zitat von bipoka Beitrag anzeigen
    Das ist alles durchgeurteilt. Die 20 Min. stehen in nem Urteil zu Rufbereitschaft und Bereitschaft. 20 Min ist nur mit Bereitschaft vereinbar.
    Bei Rufbereitschaft sind es 30-45Min. Auch die Arbeitsbelastung in % zu Rufbereitschaft, Bereitschaft (inkl.) sind ebenso gesetzlich festgelegt. Da kann man's nicht nach Gutherrenart festlegen. Iss wie das Reinheitsgebot fürs Bier.

    Und wehe es kommt zu ne Schade. z.B. Gyn-Oberarzt macht Rufbereitschaft von zu Hause, soll innerhalb von 20 Min im KH sein, hat tödlichen Verlehrsunfall. Wer glaubscht hat an die Witwe gezahlt?

    Wenn ich die das Häusle direkt nebens KH baue und dann nur 10 Min in die Klinik brauche, der DECT Empfang vllt noch im Schlafzimmer ist (Kein Muss, kann man aufs Handy umleitlen), kann man auch Bereitschaft von zu Hause machen.
    Hatte Kollegen, die im Wohnheim, das einen Steinwurf vom Dienstzimmer entfernt war, gewohnt haben und die haben auch immer "zu Hause" geschlafen
    Könnten wir das dann in einen extra Thread verschieben? Das mit den 20min max. im BD würde mich interessieren. Bei uns gibt es BD bei sem man z.T. nach Hause gehen darf mit ok CA.



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  5. #5
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    Zitat Zitat von FirebirdUSA Beitrag anzeigen
    Könnten wir das dann in einen extra Thread verschieben? Das mit den 20min max. im BD würde mich interessieren. Bei uns gibt es BD bei sem man z.T. nach Hause gehen darf mit ok CA.
    da findste da massig Urteile über eine Google Suche. Beim besser bezahlten Bereitschaftsdienst bestimmt der AG deinen Aufenthaltsort. Bei der Rufbereitschaft kannst du deinen Aufenthaltsort frei wählen in einem gewissen Radius, bis ca. 45 Min entfernt vom Arbeitsort. Der Chef tut dir damit ne Gefallen dir zu erlauben zu Haus zu schlafen.



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