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Thema: Wartezeit

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    22.05.2015
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    Hallo ihr lieben, ich entschuldige mich im Voraus schon mal falls es diesen Thread schon gibt- wenn ja, möge man mich weiterleiten!

    Meine Frage bezieht sich auf die künftigen neuen Regelungen, in welcher es heißt dass die Wartezeit nur noch gelten soll, wenn man sich auch für jedes Semester bewirbt, da die Regelung dass ein 30jähriger Gärtner, der nun beschlossen hat Arzt zu werden, schneller an einen Studienplatz ran kommt, da er mehr Anzahl an Wartesemestern hat, anscheinend "absurd" sei (hieß es im Artikel).

    Heisst das nun, dass für die Jahre in denen man sich nicht beworben hat, diese nicht als wartesemester berechnet werden? Was ja irgendwo unfair ist, weil es bis dato hieß dass sich immer wieder bewerben nicht zweckmäßig nötig ist, da NUR die Zeit nach dem Erhalt des Abiturs als Wartezeit berechnet wird. Was bei mir mit einem durchschnittlichen 2er Abitur und noch damals keine Ausbildung auch nicht viel gebracht hätte, hätte ich mich immer und immer wieder beworben.

    Ich befinde mich zurzeit in der Ausbildung zur Gesundheits und Krankenpflege und habe bis jetzt 4WS. Ist angesichts der 15WS ein Witz, trotzdem sind zwei Jahre ne Zeit. Habe ich das dann richtig verstanden, dass diese Zeit im Prinzip nichts wert ist, weil ich mich da nicht beworben habe?

    Hoffe mir kann weitergeholfen werden🤗



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Sollte es so kommen, wird es sicher eine Übergangsregelung geben. Ich meine auch schon mal irgendwo einen Vorschlag gelesen zu haben, dass man nach Start des Masterplans zwei Jahre Zeit hat, um sich erneut für einen Platz zu bewerben. Macht man das innerhalb dieses Zeitraums, werden die bis dahin gesammelten Wartesemester weiter gezählt und man sammelt dann weiter WS wenn man sich jedes Semester erneut bewirbt. Verpasst man die Frist, fängt man wieder von vorne an. Aber bisher ist da garnichts entschieden und ich würde mich da erstmal entspannt zurücklehnen ^^



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  3. #3
    Diamanten Mitglied
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    Sollte das echt so kommen, fände ich das echt idiotisch. Es gibt auch Momente, in denen man später dazu kommt, sich für Medizin und ein Studium zu interessieren. In Analogie zur Abi-Besten-Quote hieße das ja, dass jemand, der erst im Abi selbst merkt, dass er besser sein sollte, genauso gut bewertet werden soll.
    Außerdem ist das dann soo ein Verwaltungsaufwand, man braucht viel mehr Beglaubigungen, viel mehr Papier wird verschwendet, nur um jedes Jahr die Frustration einer Absage zu erhalten.
    Cui bono?



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  4. #4
    Diamanten Mitglied
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    Es wird eine Übergangsfrist geben, das ist auch schon fix. Details siehe http://www.medi-learn.de/foren/showt...=1#post2020145



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  5. #5
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    Zitat Zitat von davo Beitrag anzeigen
    Es wird eine Übergangsfrist geben, das ist auch schon fix. Details siehe http://www.medi-learn.de/foren/showt...=1#post2020145
    Man kann sich doch parallel für ein Fach des dialogorientierten Serviceverfahrens ( oh gott, ein langes Wort) bewerben und für ein Fach der Gruppe (ZM,HM,Vet,Pharma)?
    Aber nicht für ZM und HM?



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