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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Ich dachte eigentlich, dass ich mein Pflegepraktikum jetzt so schön in der Wartezeit machen könnte, aber ich weiß doch gar nicht in welches Bundesland ich dann Studienplatztechnisch zugeteilt werde. Also weiß ich doch auch nicht welche Zeiten oder bestimmte Vorgaben ich erfüllen muß, oder hab ich da was Falsch verstanden? Die Länder legen daß doch fest.
    Also leudde schreibt mir mal bidde!



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  2. #2
    Premium Mitglied Deluxe Avatar von Rugger
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    Nein, die Vorgaben sind bundeseinheitlich! Wäre ja auch massiv unfair, wenn die Zeiten nicht gleich wären...! Schau also in die für Dich geltende Approbationsordnung und mach es so, wie es dort steht. Solltest Du jemals auch nur im Entferntesten im medizinischen Bereich gearbeitet haben, solltest Du versuchen, dies anerkannt zu bekommen! Macht jedes LPA.

    R.



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Zivildienst im Krankenhaus beim internen Patiententransport(hust hust)? Meinste die erkennen das an?



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  4. #4
    Premium Mitglied Deluxe Avatar von Rugger
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    Original geschrieben von hibbert
    Zivildienst im Krankenhaus beim internen Patiententransport(hust hust)? Meinste die erkennen das an?
    Probiers! Immerhin wars im Krankenhaus! Und da hast Du doch bestimmt auch so einiges mitbekommen & mit Ärzten zusammengearbeitet, oder? Die Prüfung ist nicht allzu teuer, bei mir warens ca. 10€, das wäre es mir allemal wert...!

    R.



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  5. #5
    zwischen Tür und Angel Avatar von Nico
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    Ich hatte 6 Wochen Pflegepraktikum gemacht (reichte für meine damalige Ausbildung) und habe noch weitere 6 Wochen als Aushilfskraft dort gearbeitet.
    Als ich dann 4 Jahre später das Pflegepraktikum für das Studium brauchte, bin ich einfach in die Personalabteilung und habe mir die 3 Monate als Pflegepraktikum bescheinigen lassen.
    War kein Problem.

    Probier es einfach in der Personalabteilung. Die wissen doch nicht, was du ganz genau gemacht hast und die Chance ist groß, dass sie es ausfüllen.

    Gruß
    Nico



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