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Thema: Zivildienst

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo,
    Ich überlege mir seit geraumer Zeit Zahnmedizin zu studieren. An der Uni Frankfurt beispielsweise berücksichtigt die AdH auch das Ableisten eines Krankenpflegedienst. Ich werde meinen Zivildienst in einem Krankenhaus ableisten, vorraussichtlich in der chirurgischen Abteilung des Krankenhauses.
    Nun frage ich mich unter welchen Kriterien dieses Zivildienstjahr als Krankenpflegedienst eingestuft werden kann. Im Internet habe ich bereits folgendes gefunden:
    Auf den Krankenpflegedienst werden gemäß § 6 Abs. 2 ÄAppO angerechnet: [...]
    -eine krankenpflegerische Tätigkeit im Rahmen eines Zivildienstes nach den Vorschriften des Zivildienstgesetzes,
    (http://www.berlin.de/lageso/gesundhe...egedienst.html)
    Allerdings macht mich ein weiterer Abschnitt dieses Texters ein wenig stutzig:
    In folgenden Bereichen bzw. Einrichtungen kann der Krankenpflegedienst nicht abgeleistet werden:
    -Notaufnahme, Anästhesie, Operationssaal, Ambulanz oder Dialysestation eines Krankenhauses,
    Wenn ich nun auf der chirurgischen Station bzw. der Unfallchirurgischen Station meinen Zivildienst ableiste: Wird der als dreimonatiger Pflegedienst akzeptiert? Ich bin ja trotz des Fachbereiches mit der Patientenpflege betraut, da ich den Schwestern unterstellt bin, oder ginge dies nur wenn ich auf der internistischen Station arbeiten würde?

    Vielen Dank schonmal für die Antworten!

    PaKo



  2. #2
    *hat sich verabschiedet* Avatar von hennessy
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    Hallo Papierkorb und herzlich willkommen hier im Forum.

    Soviel ich weiß, ist die Ableistung eines KPP bei Zahnmedizin irrelevant. Allerdings kenne ich die genauen Kriterien speziell in Frankfurt nicht. Die von Dir zitierten Artikel betreffen das Studium der Humanmedizin, nicht Zahnmedizin.

    Bitte verbessert mich, wenn dies nicht stimmen sollte.
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    und trotzdem nicht enttäuscht ist



  3. #3
    Diamanten Mitglied
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    Hennessy hat natürlich grundsätzlich Recht, auf der zvs seite stehts aber fürs AdH Frankfurt Zahni das das Punkte bringt/bringen soll.

    Zum Thema, man kann sich auch auf einer Chirurgischen Station den Wisch zum KPP ausfüllen lassen, es kommt immer drauf an was du da machst ........



  4. #4
    *hat sich verabschiedet* Avatar von hennessy
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    danke für Deine Hilfe, Coxy! Schon wieder was dazu gelernt.
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  5. #5
    Diamanten Mitglied
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    Nachtrag von der Uni-Webseite:http://www.med.uni-frankfurt.de/info...ien/index.html

    "Die Zahl der Punkte erhöht sich pro abgeleistetem Monat des Krankenpflegedienstes (und/oder der Famulatur bei Bewerbern für das Studium der Zahnmedizin) um 10 (angerechnet werden insgesamt maximal drei Monate)."



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