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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Ich habe keinen passenden Thread gefunden (wahrscheinlich schlecht gesucht ) und dachte, daß ich mal einen Thread erstelle, in dem immer wieder alle möglichen Fragen zum Arbeitszeitgesetz gestellt werden können.
    Meine aktuelle Frage:

    Die Hausdienste unseres Dienstsystems wurden umgestellt; jetzt haben wir an Wochenenden und an Feiertagen Hausdienste, die 12 Stunden dauern. Eine offizielle Pause, in der man also wirklich das Telefon abgibt, gibt es nicht. Gibt es da jetzt wieder irgendwelche Ausnahmen, die solche Dienste ohne Pausen doch legal machen?
    Meiner Meinung nach gilt schlicht und ergreifend das Arbeitszeitgesetz, welches bei Diensten, die länger als neun Stunden dauern, eine Pause von 45 Minuten vorschreibt.



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  2. #2
    Registrierter Benutzer Avatar von Rettungshase
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    Der AG wird sagen: "Naja, natürlich können Sie sich Ihre Mittagspause frei einteilen." Wenn dann das Telefon klingelt, isses Pech.
    Wie das jemand qualifiziert rechtlich beantwortet, fänd ich aber auch spannend.
    I can't fix stupid but I can sedate it.



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  3. #3
    Diamanten Mitglied
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    12h-Dienste sind doch eh "nur" Bereitschaftsdienste. 12h Volldienst ist ja nicht zulässig. Also ist man ja quasi ständig in der Pause und wird nur "bei Bedarf" geholt. LOL!

    Aber mal im Ernst: was ist denn die bessere Alternative? Ich bin froh dass wir solche Dienste haben, denn mit möglichst langen Diensten reduziert sich die Anzahl. Ich hab keinen Bock NOCH ein Wochenende mehr zu arbeiten. Bei uns ist die Wochenend-Arbeitsbelastung totaler Wahnsinn. Also haben sie mehrfach überlegt einen "Visitendienst" einzuführen. Super. Damit ich zwar an dem einen Wochenende ein wenig entlastet werde aber dafür im Monat gleich noch ein Wochenende rein kommen muss...



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    Kurze Zwischenfrage: Warum sind 12h Volldienst nicht zulässig?



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  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
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    Weil du bei einer Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden mindestens 30 Minuten Pause haben musst (die laut ArbZG im voraus feststehen muss) und bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten Pause. Die Pausenzeit darf in Abschnitte von mind. 15 Minuten aufgeteilt werden.
    Arbeitnehmer länger als sechs Stunden ununterbrochen arbeiten zu lassen, verstößt gegen das Arbeitszeitgesetz.


    Es gibt zwar Ausnahmeregelungen für z.B. Krankenhäuser (§ 7 Abs. 2 Nr. 3), die vermutlich primär dem Zweck dienen, das "vorher feststehen müssen" auszuhebeln, denn das ist im Krankenhaus zugegebenermaßen teilweise schwierig umzusetzen.
    Dafür braucht es allerdings eine dezidierte Regelung im Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung. Ich bin nicht überzeugt, dass es sowas überall gibt.

    Gibt es eine solche Regelung nicht explizit, gilt das ArbZG uneingeschränkt, was bedeutet, dass jeder einzelne Verstoß mit einer Geldbuße bis 15.000 Euro belegt werden kann.
    Hach, wäre das schön, eine Welt, in der diese Regelung nicht nur auf dem Papier besteht, sondern auch tatsächlich durchgesetzt wird.



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