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  1. #1
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    Hallo liebe Leute,

    ich habe ausgiebig gegoogelt und komme trotzdem nicht weiter.
    Wir bekommen den Betrag der Pflichtzusatzversorgung vom Nettogehalt abgezogen. Das sind ca. 4-5% vom Bruttogehalt, somit fehlen jeden Monat ca. 200 Euro vom Nettogehalt, was mir recht viel erscheint. Arbeitgeberanteil ist wohl individuell vertraglich geregelt und bei uns etwas mau. Die Versteuerung des Arbeitgeberanteils sollte meines Wissens nach wählbar sein (ob Entgeltumwandlung, also vom Brutto abgezogen oder vom Netto). Entgeltumwandlung erscheint mir wesentlich sinnvoller, jedoch wurde mit vom Arbeitgeber mitgeteilt, das diese Option nicht bestünde.
    Hat der Arbeitgeber in dieser Situation recht?



  2. #2
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    Ich meinte die Versteuerung des Arbeitnehmeranteils



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