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  1. #1
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    Das mit der ZVK in der V.femoralis stimmt, aber ist es nicht auch richtig, dass Antikoagulation eine (relative) Kontraindikation ist? Zwar keine absolute aber da steht ja nur Kontraindikation..
    https://www.thieme-connect.de/produc...5/b-0034-94933 (2.Seite unter 2.1.2.)



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  2. #2
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    Gute Quelle! Lass uns das bitte alle anfechten!



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  3. #3
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    Kenne die gesamte Frage nicht, aber bei Antikoagulation hst der ZVK in der Leiste den großen Vorteil, dass du komprimieren kannst. Am Hals oder infraklaviculär ist da problematischer



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  4. #4
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    Die Frage ist, was für die Anlage eines ZVKs am ehesten zu berücksichtigen ist. Die richtige Antwort ist, dass bei einer ZVK in der V.femoralis das Infektionsrisiko erhöht ist im Vegleich zur V.jugularis interna. Aber eine andere Antwortmöglickeit ist, dass die Anlage eines ZVK bei dualer Plättchenaggregationshemmung kontraindiziert ist..
    Der Patient in dem Fall bekommt keine duale Plättchenhemmung, aber in der Frage steht jetzt auch nicht irgendwie "muss bei dem Patienten berücksichtigt werden" sondern einfach nur "muss bei der Anlage eines ZVK berücksichtigt werden"



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  5. #5
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    Duale Plättchenhemmung ist aber keine Antikoagulation und damit auch sicher keine KI



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