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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hi, mich würde Eure Meinung interessieren.

    Ich bin niedergelassen im HNO Bereich, habe eine mega volle Praxis, aber ich verdiene einfach nicht genug.

    Ich will jetzt für alle meine Privatpatienten eine Honorarvereinbarung einführen.
    Dann kostet eine Beratung statt 10,72 für 10 Minuten ab dann EUR 46,60. Zehnfacher Satz, davon werden die Leute 16,31 von ihrer PKV/Beihilfe erstattet bekommen, den Rest zahlen sie selbst. Wem's zu teuer ist, der kommt halt nicht mehr und macht mir wieder die volle Sprechstunde frei.

    Damit will ich meinen Umsatz von 130.000 Euro für dieses Jahr auf 200.000 Euro anbheben! Und endlich mal ausreichend Geld auf dem Konto haben.

    Was denkt Ihr dazu?



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  2. #2
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Um dauerhaft 3,5 überschreiten zu können, musst du der Rechtssprechung entsprechend auch eine außergewöhnliche Qualität oder einen besonderen Aufwand leisten bzw. darlegen können.

    "Auf vorformulierte Honorarvereinbarungen, die nicht ausgehandelt werden, sind die Kontrollbestimmungen für allgemeine Geschäftsbedingungen anwendbar. Der Arzt muss ein berechtigtes Interesse an der Überschreitung des Gebührenrahmens darlegen können. Die Rechtsprechung nimmt dies an, wenn der Patient Leistungen von außergewöhnlicher Qualität oder mit einem besonderen Aufwand in Anspruch nimmt. Denn dann besteht kein schützenswertes Interesse daran, diese Leistungen nur in dem vom Normgeber vorgegebenen „üblichen“ Rahmen, also dem einfachen bis 3,5-fachen Steigerungssatz vergütet zu bekommen. Eine herausragende akademische Qualifikation des Arztes allein stellt keinen Rechtfertigungsgrund für die Überschreitung des Gebührenrahmens dar."

    Ein besonders geschäftstüchtiger Zahnarzt hat das bei mir mal mit Faktor 7,5 versucht. Anschließend die Rechnung (und Behandlungsdokumentation diesbezüglich) geändert. Hab das ganze dann an die Zahnärztekammer und die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität in Bochum übergeben und afaik hatte der Verband der PKV mehrere ähnlich gelagerte Fälle von dem Herren vorliegen.

    Weiß nicht wie das ganze für ihn ausgegangen ist. Vermutlich darf er weiter praktizieren, aber so eine Praxisdurchsuchung durch die Schwerpunktstaatsanwaltschaft ist glaube ich eher als ungeil zu bezeichnen.
    Geändert von freak1 (30.03.2021 um 12:27 Uhr)



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  3. #3
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    Das ist doch ein Troll, auf solche unternehmerisch dilettantischen Ideen kommt doch kein niedergelassener Arzt mit eigener Praxis...



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  4. #4
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    Ich denke, wir sollten das trollen lassen, mit ner HNO Praxis nur 130000 Euro Umsatz zu erzielen ist etwas unterdurchschnittlich, dann hat man entweder zu wenig Privatpatienten oder zuwenig Durchsatz, mit ner Steigerung des Beratungssatzes größer 3,5 wirst Du nix erreichen, zumal freak1 schon richtig angeführt hat, daß Du da sehr schnell die Staatsanwaltschaft im Haus haben dürftest und die PKV Dich zusätzlich mit Regressen bombadieren wird.
    "Ich habe mein halbes Vermögen für Frauen, Autos und Alkohol ausgegeben, die andere Hälfte habe ich verprasst." ( George Best )



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  5. #5
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    Zitat Zitat von Reflex Beitrag anzeigen
    Das ist doch ein Troll, auf solche unternehmerisch dilettantischen Ideen kommt doch kein niedergelassener Arzt mit eigener Praxis...
    Du, ich habe 1/2 KV-Sitz. KV-Umsatz kann ich nicht steigern. Und ohne mehr zu arbeiten, kann ich meine PKV-Umsatz auch nicht heben.

    Jedenfalls habe ich in meiner Sprechstunde immer viel zu tun, mache Überstunden und komme kaum pünktlich dazu, mein Kind vom Kindergarten abzuholen.

    Danke für den Hinweis mit dem Steigerungssatz. Ich würde aber tatsächlich die Honorarvereinbarung persönlich aushandeln, damit müsste es gehen.



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