Hallo,

ich habe eine Frage bzgl. der Berechnung der individuellen Notengrenze und hoffe, jemand von euch kann mir diese beantworten.

Beim diesjährigen Physikum Frühjahr 2021 gilt als allgemeine Bestehensgrenze 185 Punkte. Die Gleitklausel muss Anwendung gefunden haben, da die Referenzprozentzahl der Erstteilnehmer 75.6% beträgt, 22% von 75.9% = 16.698% und 75.9% - 16.698% ergibt 59,202% (und damit unter den regulären 60% Bestehensgrenze). Wendet man die 59,202% auf die 312 gewerteten Aufgaben an, erhält man 184,71024 und aufgerundet damit auch die vom impp angegebenen 185 Punkte Bestehensgrenze.

Nun gibt es aber auch die individuelle Notengrenze, die ich persönlich leider nicht verstehe.
Persönliches Beispiel: Ich habe von den regulär gewerteten Aufgaben 176 Punkte erhalten, von den eliminierten Aufgaben habe ich 7 von 8 richtig. Ich habe zunächst leider zu einfach gedacht und mir damit eine Punktzahl von 183 Punkten ausgerechnet und dachte, ich wäre mit 2 Punkten (also 2 Punkte hätten zu den erforderlichen 185 Punkten gefehlt) durchgefallen.
In der impp-Auswertung steht jetzt nun etwas von einer individuellen Notengrenze. Diese läge bei mir bei 190 Punkten, d.h. ab 190 Punkten hätte ich bestanden.

Wie kommt das impp auf diese 190 Punkte?
Ich habe schon versucht zu rechnen: da ich 7 der eliminierten Aufgaben richtig habe, erhöht sich meine maximal erreichbare Punktzahl von 312 auf 319. 59.202% von 319 ergibt 188,85438 und damit aufgerundet 189 Punkte. Das heißt, nach meinem Berechnungen hätte ich laut individueller Notengrenze schon mit 189 Punkten bestehen müssen.


Kann einer dieses Zahlenwirrwarr verstehen und mir da einen Durchblick verschaffen?

Vielen Danke!