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    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Der Schlüsseldienst, der Dir die Wohnung aufsperrt, ist angelernt, hat null Risiko und berechnet 300-600 EUR für einen Einsatz. Hab noch nie von einem Schlüsseldienstmangel gehört- auch auf dem Land nicht...

    Dazu gibt es Urteile: 180 maximal bei Offzeiten (z.B. 3 Uhr morgens) am Wochenenden, sonst weniger. Leider gibt es da sehr viel Betrug: Man muss nur bei Google Schlüsseldienst plus eigene Stadt eingeben und kommt auf Betrügerwebseiten, die 600-3000 Euro verlangen (auf deren Webseite steht 25-50 Euro). Leider ist es bisher nicht gelungen diese Betrüger auszuschalten.

    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Ein simples Erstgespräch bei einem nicht-creme-de-la-creme- Anwalt wird auch dreistellig werden (nur Ärzte sind so blöd, für 50 EUR Quartalspauschale zu arbeiten).
    Auch Anwälte dürfen keine sittenwidrigen Summen nehmen. Nebenbei ist im Jurastudium die Note wichtig. Job in einer Kanzlei ist schwieriger zu bekommen als Anfängerjob als Assistenzarzt. Das Gehalt ist außerhalb des Tarifvertrags. Bei Richtern und Staatswanälten zählt die Note sehr stark.
    Ein angesteller Facharzt verdient mehr als ein angesteller Anwalt.
    https://deutsch.medscape.com/diashow/49000684#2
    https://www.beck-stellenmarkt.de/rat...erdienen-sie-0

    Um ehrlich zu sein habe ich noch keine. Denke aber auch drüber nach bald eine abzuschließen z.B. in einem Paket.
    Hilfreich war sie bisher vor allem bei Autounfällen (selber nicht schuld, Versicherung des Gegners weigert sich zu zahlen, erst nach Einschalten eines Rechtsanwalts gab sie nach) und einmal in einer Zeugnisangelegenheit (hier musste ich selber einen Rechtsanwalt einschalten, Marburger Bund hat nix gebracht trotz vieler Telefonate, danach bin ich auch ausgetreten aus Enttäuschung). In meinem Fachgebiet hält es sich mit Rechtsstreitigkeiten in Grenzen, es sei denn Kollegen haben grob fahrlässig außerhalb allgemeiner Leitlinien gehandelt. Laut Rechtsabteilung klagen Patienten vor allem in chirurgischen Fächern z.B. nach Unfällen.

    Haftbar kann man vor allem bei fehlerhafter oder mangelhafter Aufklärung gemacht werden. Ein weiterer Punkt laut Rechtsabteilung in Prozessen (vor allem Chirurgie/Intensivmedizin) sind fehlende oder fehlerhafte Einweisung in Geräte (z.B. Beatmungsgeräte, Monitor, EKG Gerät, Infusomat).
    Geändert von daCapo (08.06.2020 um 23:06 Uhr)



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