Behandlung von Patienten aus fremden Kulturkreisen
MEDI-LEARN (Redaktion)
Surftipp
Eine der wichtigsten Fremdsprachen, die Probleme in der Arzt-Patienten-Kommunikation in Deutschland darstellen, dürfte sicherlich Türkisch sein. Um bei Bedarf zumindest ein paar direkte Worte mit dem Patienten wechseln zu können, dient diese Seite:
In vielen Kliniken existieren zudem Listen, wer von den Ärzten, Schwestern und Pflegern im Haus welche Fremdsprache(n) beherrscht. Infrage kommen natürlich auch externe Dolmetscher, deren Adressen sich unter anderem bei der Ausländerbehörde erfragen lassen. Bei geplanten Terminen, zum Beispiel Ambulanzbesuchen, ist schon bei der Vergabe der Hinweis sinnvoll, dass an diesem Tag ein Dolmetscher erforderlich sein wird und den Patienten begleiten sollte.
Doch die Sprachbarriere ist nicht die einzige, die Arzt und Patient gemeinsam zu überwinden haben. Der Umgang mit Körper und Gesundheit kann von Kultur zu Kultur sehr unterschiedlich reglementiert sein. Das betrifft beispielsweise die körperliche Untersuchung, Therapie und pflegerische Versorgung einer muslimischen Frau durch einen Mann, oder die Gabe von Medikamenten, gegen deren Verwendung eventuell religiöse Vorbehalte bestehen. Hinsichtlich solcher kultureller Besonderheiten können wiederum Muttersprachler wohl am besten Auskünfte und Empfehlungen geben.
Zu diesen Besonderheiten gehört nicht zuletzt das kulturell bedingte Verständnis von familiärem Zusammenhalt. Bei muslimischen Patienten kann das dazu führen, dass Angehörige in beachtlicher Zahl den Tag fast komplett an der Seite des Kranken verbringen wollen. Im Krankenhaus-Alltag wird es daher immer wieder erforderlich sein, die stete Besucherschar in angemessener und respektvoller Weise aufzufordern, zumindest während der Visiten und bestimmter Behandlungen das Zimmer zu verlassen.
Ein Mitglied der Familie bleibt der Patient auch nach seinem Ableben. Nicht selten würden die Angehörigen den Leichnam am liebsten sofort mitnehmen, um seine Bestattung zu veranlassen. Möglicherweise wissen sie nicht, welches Prozedere die Rechtslage in Deutschland verbindlich vorschreibt. Dass der Verstorbene den „offiziellen“ Weg über die Pathologie des Hauses zu nehmen hat, kann durchaus zu Konflikten führen. So sieht beispielsweise die jüdische Praxis mit ganz wenigen Ausnahmen eine Bestattung binnen 24 Stunden vor – auch in Deutschland. Kulturelle Sensibilität müssen Ärzte und Pflegepersonal daher nicht zuletzt im Gespräch mit trauernden Angehörigen beweisen.