1,5 Jahre Haft für 15 gezogene Zähne
Zu 1,5 Jahren Haft wurde ein Zahnarzt jetzt vom Amtsgericht Hamburg verurteilt, weil er radikale Eingriffe an Patienten durchgeführt hat, unter welchen diese unter Umständen bis heute immer noch leiden. Er hatte unter anderem einer Frau 15 Zähne auf einmal gezogen, von denen 10 gesund waren.
Damit hatte sich der 55-jährige in vier Fällen der vorsätzlichen Körperverletzung
schuldig gemacht, so urteilte die Richterin.
Zusätzlich zur Haftstrafe muss der Verurteilte für das Schmerzensgeld der vier Geschädigten Patienten aufkommen. Jeder von ihnen erhält 90.000€.
Die Eingriffe führte er bei drei Frauen und einem Mann zwischen März 2009 und November 2010 durch.
Beim oben bereits genannten Fall, hatte er, Einer heute 58-Jährigen, in einer 8-stündigen OP am ersten Weihnachtstag unter Vollnarkose 15 Zähne gezogen, nachdem sie sich am Heiligabend mir Schmerzen in der Praxis vorgestellt hatte. 10 der 15 entfernten Zähne waren gesund. Zusätzlich entfernte er in einer zweitens Operation die komplette Restbezahnung der Patientin.
Das Gericht blieb nur knapp unterhalb der Forderung der Staatsanwaltschaft von 1 Jahr und 8 Monaten. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert.
Das Urteil war noch nicht rechtskräftig.