Was gibt’s wirklich?
Der Oktober ist da. Das bedeutet für einige Studenten, zurück an die Uni, für die Erstsemester geht der Traum vom Studium endlich los und für einige glückliche ist das Ende in greifbarer Nähe.
Doch was für ein Einstiegsgehalt darf man sich eigentlich erhoffen? Hierfür hat die Apotheker- und Ärztebank nun Zahlen veröffentlicht. Das Internetportal Karrierekompass sagt dazu:
„Für Zahnarztpraxen existieren keine Tarifverträge, die als verbindliche Grundlage dienen können. Deshalb ist die Höhe des Gehalts grundsätzlich Verhandlungssache“. Die Empfehlung an den Zahnärzte-Nachwuchs ist es, ein Bruttoeinstiegsgehalt von 4.500 Euro monatlich her auszuhandeln, wenn es sich um ein Festgehalt handelt.
Mithilfe eines Rechenbeispiels zeigt die apoBank, dass mit einer Kombination aus geringerem Festgehalt und einer Umsatzbeteiligung tatsächlich mehr drin sein könnte: „Das monatliche Festgehalt für angestellte Zahnärzte wird geringer angesetzt (ca. 3.500 Euro monatlich), wenn sie am Umsatz beteiligt werden. Wenn der selbst erwirtschaftete Umsatz zum Beispiel bei 20.000 Euro im Monat liegt und die Umsatzbeteiligung ab 14.000 Euro gewährt wird, liegt durch den Überschuss von 6.000 Euro eine 25-prozentige Beteiligung bei 1.500 Euro. Dadurch wächst das Gesamtbruttogehalt auf 5.000 Euro pro Monat.“
Sollten angestellte Zahnärzte zunächst keine Umsatzbeteiligung vereinbaren, so steigt das Festgehalt mit zunehmender Berufserfahrung. Nach 10 bis 20 Jahren seien bis zu 65.000-85.000 Euro pro Jahr realistisch, so die Plattform. Ein höheres Festgehalt erhielten in allen Fällen Fachzahnärzte wie Oralchirurgen, Parodontologen oder z.B. Kieferorthopäden (45.000-115.000 Euro pro Jahr).
Wir wünschen allen Studierenden einen guten Start ins neue Semestern und den Examenskandidaten gutes Durchhaltevermögen!