Fachzahnarzt
Fünfeinhalb Jahre des anstrengenden Studiums sind geschafft, das Examen ist gemeistert – endlich darfst du dich Zahnarzt nennen. Und nun?
Bei den Humanmedizinern ist diese Frage ziemlich eindeutig zu beantworten: Sie beginnen ihre Weiterbildung zum Facharzt.
Als Zahnmediziner ist eine Weiterbildung nach dem Studium keine Pflicht – schließlich bist du nach Abschluss des Studiums “berufsfähig”. Die Qualifikation zum Fachzahnarzt ist eine Möglichkeit, dich auf einen bestimmten Tätigkeitsschwerpunkt zu spezialisieren.
Zunehmend unübersichtlich wird der Dschungel aus Zusatzqualifikationen, Zertifikaten und Tätigkeitsschwerpunkten, die auf immer mehr Praxisschildern prangen. So gibt es zum Beispiel den Zahnarzt mit Zusatzqualifikation in Kinder- und Jugendzahnheilkunde (DGK) und den Spezialisten in Endodontologie (DGEndo) – beides sind aber keine Fachzahnärzte im engeren Sinne. Von dieser Gattung gibt es nämlich nur die “Klassiker” Fachzahnarzt für Kieferorthopädie und Fachzahnarzt für Oralchirurgie, die kleine Gruppe der Fachzahnärzte für das Öffentliche Gesundheitswesen, den “Exoten” (weil nur in einem Kammerbereich geprüften) Fachzahnarzt für Parodontologie sowie den Facharzt für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie – eine Ausbildung, die sowohl das Zahn- als auch Humanmedizinstudium voraussetzt.
Was musst du Grundsätzliches über die Fachzahnarzt-Weiterbildung wissen?
Auf Vollzeitbasis dauert die Weiterbildung zum Fachzahnarzt drei Jahre. In der Regel wird zusätzlich ein Jahr allgemeinzahnärztliche Tätigkeit verlangt. Die Weiterbildung in Teilzeit ist auch möglich; die Gesamtdauer ist dabei die gleiche wie bei der Vollzeit-Weiterbildung. Die gesamte Ausbildung musst du innerhalb von acht Jahren abgeschlossen haben. Nur dafür ermächtigte Praxen oder Kliniken dürfen Fachzahnärzte ausbilden.
Hier erfährst du mehr zu den Weiterbildungen: