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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Praxisgebühr doppelt gezahlt



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Relaxometrie
09.06.2009, 10:26
So, ich habe die Rechnung vorliegen. Es sieht wirklich so aus, als ob ein PKV-Patient ausgeschlachtet worden wäre. Die Fakten:

Der Arbeitsauftrag an den Gyn lautete:
1. Krebsvorsorge
2. Begutachtung von Myomen. Diese waren einem Internisten im Rahmen eines Abdomenultraschalls nebenbefundlich aufgefallen und wurden als abklärungswürdig erwähnt. Der betreffenden Person war dies aber bereits bekannt, und es bestanden keine Probleme.

Der Ablauf:
1. gynäkologische Untersuchung incl. den für die Krebsvorsorge üblichen Abstrichen
2. vaginaler Ultraschall
3. Bei der vaginalen Untersuchung kam es offensichtlich zu einer leichten Kontaktblutung. Daraufhin wurde irgendetwas von "Das könnte eine Entzündung sein. Da muß ein bestimmter Blutwert bestimmt werden." erzählt.
4.Untersuchung auf Chlamydien und Pilze (keinerlei vorliegende Beschwerden )
5.Laboruntersuchung (Blutentnahme):

1) Röteltiter (da Patientin erstmalig in dieser Praxis)
2) CRP (warum das CRP bestimmt wurde, verstehe ich nicht, hat aber wohl mit der Kontaktblutung zu tun.)
3) Eisendiagnostik incl. Ferritin, Transferrin und löslichem Transferrinrezeptor. Warum eine Eisendiagnostik veranlasst wurde, ist unklar. Die Patientin hatte nur erwähnt, daß sie eine Blutentnahme nicht für nötig hält, da sie sich derzeit noch in internistischer Nachbehandlung befindet, und sämtliche Blutwerte in letzter Zeit andauernd kontrolliert worden seien. Ob der Gyn eine iatrogene Eisenmangelanämie vermutete? Eine verstärkte Monatsblutung aufgrund der Myome liegt ebenfalls nicht vor.


Die Steigerungssätze der Rechnung bewegen sich zwischen 1,150 und 2,300.
Die massenhaften Ziffern kann ich bei Interesse auflisten, das sieht echt gruselig aus.

Rechnung des Arztes: €304,10
zusätzlich die Laborrechnung für: Eisendiagnostik, CRP, Rötelntiter und Chlamydiendiagnostik: €222,29

Feuerblick
09.06.2009, 17:29
Wieso denn aus heiterem Himmel Eisendiagnostik und Rötelntiter????? Ich würd meinem Gynnie was erzählen, wenn der mir mit so einem Mist käme - ohne jegliche passende Symptomatik! :-nix

Relaxometrie
09.06.2009, 17:42
Den Rötelntiter finde ich bei Frauen im gebährfähigen Alter und bei Kinderwunsch eher vorausschauend. Der Grund für die Eisendiagnostik ist tatsächlich unklar (siehe mein langes Posting).

Relaxometrie
16.06.2009, 08:24
allerdings wird er wahrscheinlich auch noch d
as Sono je Organ + lange Beratung + Untersuchung Genitalien + GOÄ-Nr. 5 abgerechnet haben.

Und ach ja, hat er die GOÄ-nr. 34 genommen? Die wird gerne genommen, ist aber nur bei einer Beratung von über 30 min zulässig.

Auf der Rechnung erscheint an Beratungsziffern nur die GOÄ-Nr. 1.
Für Sonographie: 401 (Duplex), 403 (Zuschlag Vaginalsonde), 410 (Ultraschall für ein Organ (Uterus)), dann erscheint 3x die Ziffer 420 (Ultraschall bis 3 Organe (Adnexe links und recht, Blase)).

icespeedskatingfan
16.06.2009, 11:00
Ob ein Duplex da gerechtfertigt ist, könnte ich jetzt fachlich nicht beurteilen, ansonsten ist die Rechnung aber nicht zu heftig angesetzt.

FirebirdUSA
16.06.2009, 12:43
Ist es auch, ärztliche Leistungen müssen nach GOÄ abgerechnet werden. Ich finde es jedenfalls nicht schlimm eine Rechnung vom Kollegen zu bekommen. Allerdings sollte diese natürlich nicht künstlich aufgebläht werden.

Stimmt so nicht ganz, es gibt klar definierte Ausnahmen:

Eine kostenlose ärztliche Leistung darf folgenden Personen angeboten werden:

Kollegen
Familienangehörigen
Familienangehörigen von Kollegen (? nicht sicher hier)
Mittelosen Patienten

Dabei darf dann aber gar nichts verlangt werden. Wird Geld verlangt muss es der GÖA entsprechen. Wer mit nicht glaubt soll in die Berufsordnung seiner jeweiligen Landesärztekammer schauen.. obige Angaben beziehen sich auf BW gelten aber z.m. laut einem Beitrag im Deutschen Ärtzeblatt in ganz Deutschland.

THawk
16.06.2009, 13:17
Stimmt für Sachsen so auch nicht ganz:

"(1) Die Honorarforderung muss angemessen sein. Für die Bemessung ist die Amtliche Gebührenordnung (GOÄ) die Grundlage, soweit nicht andere gesetzliche Vergütungsregelungen gelten. Der Arzt darf die Sätze nach der GOÄ nicht in unlauterer Weise unter- oder überschreiten. Bei Abschluss einer Honorarvereinbarung hat der Arzt auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Zahlungspflichtigen Rücksicht zu nehmen.
(2) Der Arzt kann Verwandten, Kollegen, deren Angehörigen und mittellosen Patienten das Honorar ganz oder teilweise erlassen." (§12, Satz 1 und 2 der Berufsordnung, s. www.slaek.de)

Man darf in Sachsen also auch bei den genannten Gruppen etwas zwischen "0" und "vollem GOÄ" verlangen.